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Alibi durch FacebookOnline während der Tatzeit
Der Ruf nach Pfannkuchen hat einen 19-jährigen New Yorker vor dem Gefängnis bewahrt: Am 17. Oktober 2009, einem Samstag, kurz vor 12 Uhr mittags, tippte Rodney Bradford den Satz "Wo ist mein Pfannkuchen?" vom Computer seines Vater aus in sein Profil im Social Network Facebook. Dieser Satz, geschrieben in, so die New York Times, "nicht zu
entziffernder Umgangssprache", hat ihn vor dem Gefängnis bewahrt.
Während der Tat vor dem Rechner Etwa um die gleiche Zeit wurde ein Raub begangen, für den Bradford am darauffolgenden Tag verhaftet wurde. Der vermeintliche Räuber gab jedoch an, zum fraglichen Zeitpunkt vor dem Computer gesessen zu haben. Die zuständige Staatsanwaltschaft forderte daraufhin Facebook auf, die entsprechenden Verkehrsdaten herauszugeben. Darüber konnte sie verifizieren, dass die Eingaben tatsächlich zum Tatzeitpunkt von dem angegebenen Rechner gemacht wurden. Bradford war damit entlastet. Erste Entlastung durch Facebook Das sei der erste ihm bekannte Fall, in dem die Aktivität bei Facebook als Alibi genutzt worden sei, sagte der Anwalt John Browning, der sich mit den rechtlichen Aspekten von Social Networking befasst, der Zeitung. Brown ist aber überzeugt, dass dies kein Einzelfall bleiben wird, da immer mehr Menschen in sozialen Netzen aktiv sind. Im September 2009 war einem Einbrecher in den USA Facebook zum Verhängnis geworden: Er hatte am Tatort über den dortigen Computer sein Profil in der Community angeschaut, aber vergessen, es anschließend zu schließen. Der Polizei war es ein Leichtes, ihn dingfest zu machen. (wp)
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