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EU setzt Internetsperren enge GrenzenKompromiss bei Verhandlungen über Telekompaket
EU-Bürger bekommen eine neue Freiheit, die Internetfreiheit. Damit ist der Weg zur Verabschiedung des von der EU-Kommission vor zwei Jahren vorgeschlagenen Telekompakets frei. Der jetzt einstimmig vereinbarte Kompromiss ist das Ergebnis langwieriger Verhandlungen zwischen dem EU-Ministerrat, Kommission und dem Parlament.
Rat und Parlament hatten sich zuvor nicht darauf verständigen können, ob Internetsperren beispielsweise für Urheberrechtsverletzer zulässig sein oder verboten werden sollten. Während der Ministerrat die Entscheidung allein den Mitgliedstaaten überlassen wollte, unternahm das Parlament mehrere Versuche, Internetsperren generell auszuschließen. Der jetzt gefundene Kompromiss sieht vor, Internetsperren nicht auszuschließen. Sie werden aber nur in den eng umrissenen Grenzen einer neuen "Bestimmung zur Internetfreiheit" zulässig sein. Der neue Artikel 1(3)a der EU-Richtlinie zum Telekompaket sieht vor, dass "Maßnahmen, die Mitgliedstaaten im Hinblick auf den Zugang von Bürgern zu... elektronischen Kommunikationsnetzen ergreifen,... die Grundrechte und -freiheiten natürlicher Personen der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Grundfreiheiten und allgemeinen Prinzipien des Gemeinschaftsrecht respektieren" müssen. Alle Maßnahmen müssen "angemessen, verhältnismäßig und notwendig innerhalb einer demokratischen Gesellschaft" sein. Auch muss die Unschuldsvermutung angewandt werden. Internetsperren nur mit Überprüfung auf dem Rechtsweg Besonders wichtig ist, dass das Verfahren für Internetsperren und andere Maßnahmen nur in einem rechtsstaatlichen Verfahren und mit der Möglichkeit der "zeitnahen Überprüfung auf dem Rechtsweg" veranlasst werden dürfen. Die für Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Vivianne Reding lobte den Kompromiss: "Es sind gute Nachrichten für Europas Bürger, dass sich Parlament und Rat in der vergangenen Nacht auf eine neue Bestimmung zur Internet-Freiheit verständigt haben. Diese Bestimmung... ist weltweit einmalig und ein starkes Signal dafür, dass die EU Grundrechte sehr ernst nimmt, besonders wenn es um die Informationsgesellschaft geht." Mit dem jetzt verabschiedeten Kompromiss sind Internetsperren nach einem wie auch immer gestalteten Three-Strikes-Verfahren in der EU zwar in Zukunft grundsätzlich möglich, dürften wohl aber nur in seltenen Fällen zur Anwendung kommen. Im Zweifel wird aber die EU-Gerichtsbarkeit in letzter Instanz darüber zu befinden haben, ab wann eine Internetsperre "angemessen, verhältnismäßig und notwendig innerhalb einer demokratischen Gesellschaft" ist. Besonders das Kriterium der Verhältnismäßigkeit dürfte auf längere Sicht dafür sorgen, dass eher partielle Verbote und Einschränkungen als totale Sperren eingesetzt werden. Sippenhaft nach Vorbild des französischen Hadopi-Gesetzes dürfte hingegen kaum mit der jetzt gefundenen Kompromissformel vereinbar sein. Schließlich wären davon unter Umständen auch Unschuldige betroffen, was ein klarer Verstoß gegen die in Artikel 1(3)a referenzierte Menschenrechtskonvention wäre. [von Robert A. Gehring] (md)
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