Strafverteidiger äußert Zweifel an SchülerVZ-Erpressung

VZ-Netzwerke weisen Vorwürfe der Strafverteidigung zurück

Der Chef der VZ-Netzwerke, Markus Berger-de León, hat Vorwürfe des Anwalts des SchülerVZ-Datenkopierers "Exit" als "ebenso unglaublich wie haltlos" zurückgewiesen. Ulrich Dost hatte in einer Pressemitteilung von Hinweisen gesprochen, denen zufolge "eine Erpressung nicht versucht wurde."

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Die Staatsanwaltschaft hatte auch gegenüber Golem.de bestätigt, dass der auch unter dem Spitznamen Exit ("3x1t") aufgetretene 20-jährige Programmierer eine versuchte Erpressung gestanden habe. Exit forderte laut den VZ-Netzwerken nach einer Datenkopieraktion eine Anzahlung von 20.000 Euro und eine Gesamtsumme von 80.000 Euro - andernfalls werde er die aus SchülerVZ, MeinVZ und StudiVZ ausgelesenen halböffentlichen Daten nach Osteuropa verkaufen.

In seinem Blog hatte Exit bereits zuvor von einem zahlungswilligen Kunden gesprochen, der an der Weiterentwicklung seines VZ-Crawlers interessiert gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft konzentrierte sich jedoch auf die versuchte Erpressung, da, so ihre Begründung, in Bezug auf die Datenkopieraktion zu viele Fragen offen seien. Die VZ-Netzwerke sehen das Auslesen der für andere Mitglieder einsehbaren Mitgliedsdaten zumindest als Verletzung der VZ-Benutzungsbedingungen.

Schlagabtausch nach Exits Selbstmord

Nachdem sich Exit am Morgen des 31. Oktober 2009 in der Haft überraschend und ohne Abschiedsbrief das Leben genommen hatte, zeigten sich die VZ-Netzwerke bestürzt. Am 3. November 2009 reagiert nun Exits Anwalt Ulrich Dost in einer Pressemitteilung mit scharfer Kritik - nicht nur an den Medien, die fälschlich von einem Datenklau berichteten, sondern auch an den VZ-Netzwerken. Und er versucht, den Ruf des jungen Programmierers wiederherzustellen.

Dost berichtet von nicht näher beschriebenen Hinweisen, dass eine Erpressung nicht versucht worden sei. Dost: "Vor der Bezifferung eines Betrages durch Exit soll ein unbeziffertes Zahlungsangebot durch Mitarbeiter des Unternehmens gemacht worden sein. Wenn dem so gewesen ist, lag Zahlungsbereitschaft seitens des Unternehmens vor, die folglich nicht mit einer Drohung erzwungen werden musste. Ein Freispruch wäre im Falle eines Strafverfahrens durchaus zu erwarten gewesen."

Aus Sicht der Strafverteidigung hätten sich, so Dost, Fragen gestellt, die Gegenstand der Beweisaufnahme im Strafverfahren geworden wären. "So etwa die Frage, ob das Unternehmen [Exit] ein Schweigegeld angeboten hat, um das Aufdecken von 'Sicherheitslücken' der Plattform in der Öffentlichkeit verhindern zu können."

Die VZ-Netzwerke weisen Dosts Vorwürfe im eigenen Blog scharf zurück. "Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos. Die Beurteilung und Handhabung des Falls lag und liegt aber bei den zuständigen Behörden", so Firmenchef Markus Berger-de León. "Gleichzeitig möchten wir unsere Bestürzung über diese Tragödie ausdrücken. Wir sprechen allen Angehörigen unser tiefstes Beileid aus."

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augenbraue 09. Nov 2009

Umgangssprachlich ist es doch völlig geläufig und normal, wenn von einem "Besitz...

Aufmerksamer Leser 09. Nov 2009

Klar, schöne heile Welt. Ihr glaubt wohl selber nicht, was Ihr hier schreibt. Wenn...

Treadmill 06. Nov 2009

Da habe ich wohl aus Versehen die Hälfte vergessen. Was ich schreiben wollte war: Im...

Tommy Bang Bang 05. Nov 2009

log_2009-10-17_:08:06 -|- exit^ [~exit@s1.eva.3x1t.net] has joined #channel log_2009-10...

O.M. 05. Nov 2009

Ich würde sagen: Nein. Captchas verhindern keinen unbefugten Zugang und sind auch nicht...

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