Strafverteidiger äußert Zweifel an SchülerVZ-Erpressung

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Exit und die Medien

Exit hatte bereits vor seiner Reise zu den SchülerVZ-Betreibern sehr offen über seinen Crawler und dessen Funktion geschrieben - und gegenüber Netzpolitik.org vor seiner Fahrt zu den VZ-Netzwerken auch freimütig zugegeben, VZ-Accounts gephisht zu haben. Näheres dazu konnte aber wegen der Festnahme nicht mehr in Erfahrung gebracht werden.

Dost bemängelt, dass in vielen Medienberichten Exit als Mensch und seine wirklichen Motive beim Programmieren eines Crawlers keine Rolle gespielt hätten. Dost habe Exit "im Bereich IT als außerordentlich begabten jungen Mann kennen gelernt, der beim Programmieren und Anwenden dieses Crawlers seine Fähigkeiten austestete, aber ohne jeden kriminellen Hintergrund handelte."

"Ich bedauere zutiefst, dass [Exit] aus dem Leben gegangen ist. Keine Lebenssituation ist ein solcher Schritt wert", so Dost. "Gemeinsam mit ihm hatte ich für eine Verfahrensbeendigung und seine Zukunft als Datenexperte kämpfen wollen. Ich hätte ihn mir als anerkanntes Mitglied unserer Gesellschaft in einem Job als Programmierer von Sicherheitsprogrammen gut vorstellen können."

Datenkopieren statt Datenklau

Dost stellt klar, dass Exit mit seinem Crawler keinen Datenklau betrieben habe: "Ein Ausspähen von Daten im strafrechtlichen Sinn ist nur dann gegeben, wenn die Daten besonders gesichert sind und sie sich ein Unbefugter durch Überwindung der Zugangssicherung verschafft."

Die hier relevanten Daten seien jedoch von den Nutzern selbst, offen einsehbar für jedermann ins Netz gestellt und nicht verschlüsselt worden - entsprechend könnten sie nicht ausgespäht werden. Die VZ-Netzwerke argumentieren, dass die Daten nur für Mitglieder einsehbar waren und eben nicht im gesamten Netzwerk.

Eine Ermittlung wegen Ausspähung von Daten auch als Rechtsbruch nach Paragraf 202a des Strafgesetzbuches (StGB) wurde von der Staatsanwaltschaft laut Dost nicht eingeleitet.

Wo sind die Daten?

Ebenfalls offen bleibt, wo und bei wem die von Exit verbreiteten, über eine Million Datensätze von meist minderjährigen SchülerVZ-Nutzern überall liegen. Exit gab im eigenen Blog an, dass 17 Downloads von seinem Server erfolgt seien.

Die VZ-Netzwerke gehören wie Golem.de zur Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck.

 Strafverteidiger äußert Zweifel an SchülerVZ-Erpressung

augenbraue 09. Nov 2009

Umgangssprachlich ist es doch völlig geläufig und normal, wenn von einem "Besitz...

Aufmerksamer Leser 09. Nov 2009

Klar, schöne heile Welt. Ihr glaubt wohl selber nicht, was Ihr hier schreibt. Wenn...

Treadmill 06. Nov 2009

Da habe ich wohl aus Versehen die Hälfte vergessen. Was ich schreiben wollte war: Im...

Tommy Bang Bang 05. Nov 2009

log_2009-10-17_:08:06 -|- exit^ [~exit@s1.eva.3x1t.net] has joined #channel log_2009-10...

O.M. 05. Nov 2009

Ich würde sagen: Nein. Captchas verhindern keinen unbefugten Zugang und sind auch nicht...

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