Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
Live-Demonstration von Chrome OS Live-Demonstration von Chrome OS
Stellenmarkt

Bilanzbuchhalter/in mit IT-Affinität
GASAG Berliner Gaswerke Aktiengesellschaft, Berlin

Senior Softwareentwickler (m/w)
CCV Deutschland GmbH, Hamburg

SAP-ABAP-Entwickler (m/w)
SKS Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, deutschlandweit

Detailsuche
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Sony hofft auf das große Geld mit 3D

Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs

XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard

Verleiher: Nicht alle Filme auf Blu-ray bieten mehr Qualität

Neues Verfahren für Herstellung von OLEDs

Fedora setzt Rechte bei Software-Installation zurück

Star Trek Online: Kurs auf offene Beta im Januar 2010

Canonical arbeitet für Google an Chrome OS

IMHO: Grafikmarkt goes Gaga

Spieletest: Left 4 Dead 2 - untotes Multiplayergemetzel

RFID-Chips machen Metallteile schlau

GPL-Programm Fpflac nutzt mehrere Prozessoren

CHKDSK-Bug nervt Nutzer von Windows 7 (Update)

AOL kündigt 2.500 Mitarbeitern und verkauft MapQuest und ICQ

Xbox 360 mit mehr Beigaben

WebSDK von Sony Ericsson

Wired kommt auf E-Book-Reader

AMD: Nur einige tausend Radeon 5800 pro Woche

Kreditkartenumtausch: Banken fordern Entschädigung

Links ohne Referrer

Call of Duty 6: Wirbel um gesperrte Accounts auf Steam

HDMI bekommt aussagekräftige Logos

Mozilla steigert Umsatz und Kosten

Dell sieht Belebung bei PC-Nachfrage von Firmenkunden

Regierung startet Offensive Elektroauto

PHP 5.3.1 beseitigt zahlreiche Fehler

Dell mit Tintenstrahl-Multifunktionssystemen in Serie

Youtube untertitelt Videos per Spracherkennung automatisch

LED-Multifunktionsdrucker von Oki

Funktioniert trotzdem: Fernbedienung ohne Batterie

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME

Internet / 28.10.2009 / 12:12Trackback    Teilen    Druck 

Verfassungsbeschwerde gegen Privatkopie gescheitert

Verfassungsgericht nimmt Beschwerde der Musikindustrie nicht zur Entscheidung an

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von Unternehmen der Musikindustrie gegen die digitale Privatkopie nicht zur Entscheidung angenommen. Die Plattenfirmen pochen auf ihre Eigentumsgrundrechte.

In der Frage, ob digitale Privatkopien, wie sie Paragraf 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) zulässt, mit dem Eigentumsgrundrecht der Rechteinahber vereinbart sind, hat das Bundesverfassungsgericht keine Entscheidung getroffen. Dennoch scheiterten die Plattenfirmen mit ihrer Verfassungsbeschwerde, die das Gericht gar nicht erst zur Entscheidung annahm.

Nach Paragraf 53 Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern zulässig, sofern sie nicht Erwerbszwecken dienen. Dadurch sehen die Plattenfirmen ihre Eigentumsrechte verletzt und verweisen auf erhebliche Absatzrückgänge.

Doch die im Dezember 2008 beim Bundesverfassungsgericht eingegangene Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht fristgerecht erhoben worden ist, entschied die 3. Kammer des Erstens Senats des Bundesverfassungsgerichts und hat damit die Verfassungsbeschwerde gar nicht erst zur Entscheidung angenommen.

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz, so kann sie gemäß Paragraf 93 Abs. 3 BVerfGG nur binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten des Gesetzes erhoben werden. Da bei der Urheberrechtsnovelle die entsprechende Regelung nicht verändert wurde, beginne diese aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegende Ausschlussfrist nicht von neuem, so die Richter. Der Gesetzgeber habe die Zulässigkeit digitaler Privatkopien unberührt gelassen, die gesetzgeberische Klarstellung, dass auch digitale Vervielfältigungen erlaubt sein sollen, war bereits im Jahr 2003 erfolgt. (ji)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: CD-Kopie für das Auto (irata, 31.10.09 02:05)
Re: Raubkopien ist gut (Trollversteher, 30.10.09 08:58)
Re: Sie pochen auf Eigentumsrechte? (spanther, 29.10.09 16:17)
Re: MP3 (Der Kommunist, 29.10.09 13:01)
Re: Es geht nicht um SCHADEN, sondern um LIZENZEN (Der Kommunist, 29.10.09 12:57)
Trackback:

Verbot der Privatkopie? (MusicDealr.com Blog, 04.11.09 14:53)

Private Kopien von Musikstücken weiterhin erlaubt (konzerte-und-bands.de, 29.10.09 05:53)

Privatkopie bleibt erlaubt: BVerfG lässt Verfassungsbeschwerde nicht zu (Popwolf, 28.10.09 18:12)

Privatkopie auch weiterhin erlaubt (Rabatte und Gutscheincodes, 28.10.09 17:09)

Musikindustrie scheitert mit Verfassungsbeschwerde gegen Privatkopie (http://hypeIT.de, 28.10.09 14:48)

Aktuelle Artikel

Sony hofft auf das große Geld mit 3D
3D als Erfolgsrezept? Sony-Chef Howard Stringer geht zumindest mutig davon aus - der Konzern wittert ein Milliarden-Geschäft mit stereoskopischen Filmen, Spielen und der nötigen Hardware.

Weg frei für 4-GByte-Module: Hynix mit 40nm-DRAMs
Mit Hynix nimmt nun nach Samsung und Elpida der dritte DRAM-Hersteller die Serienproduktion von Bausteinen mit 40 Nanometern Strukturbreite auf. Das lässt für 2010 auf bezahlbare Module mit 4 GByte Kapazität hoffen.

XMLHttpRequest auf dem Weg zum Webstandard
Die Arbeitsgruppe Web-Applications des W3C hat einen sogenannten Last Call Working Draft für XMLHttpRequest veröffentlicht. Das XMLHttpRequest-Objekt stellt die Basis moderner Web-Applikationen und von Ajax dar.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2009 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden