Koalitionsvertrag zu Internet, Datenschutz und IT
Die von der Großen Koalition in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedeten gesetzlichen Regelungen zum Handel mit persönlichen Daten sollen erneut überprüft werden. Gleiches gilt für den Schutz der Persönlichkeitsrechte im Internet und die Einführung von Funketiketten (RFID).
Jugend vor ungeeigneten Inhalten schützen
Kinder und Jugendliche sollen durch konsequente Durchsetzung des geltenden Jugendschutzrechts vor ungeeigneten Inhalten geschützt werden.
Vorerst keine Internetsperren
Die noch von der Großen Koalition beschlossenen Internetsperren gegen Kinderpornografie werden zunächst für ein Jahr ausgesetzt. Stattdessen sollen die Polizeibehörden in enger Zusammenarbeit mit den Selbstregulierungskräften der Internetwirtschaft wie der deutschen Internetbeschwerdestelle sowie dem Providernetzwerk INHOPE die Löschung kinderpornografischer Seiten betreiben.
Nach einem Jahr soll dieses Vorgehen im Hinblick auf Erfolg und Wirksamkeit evaluiert und "aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse ergebnisoffen eine Neubewertung" vorgenommen werden. "Vor Abschluss der Neubewertung werden weder nach dem Zugangserschwerungsgesetz noch auf Grundlage der zwischen den Providern und BKA abgeschlossenen Verträge über Internetsperren Sperrlisten des BKA geführt oder Providern übermittelt.
Kein Zugriff auf Vorratsdaten
Auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung tritt die neue Bundesregierung auf die Bremse: So soll bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts der Zugriff der Bundesbehörden auf die gespeicherten Vorratsdaten auf Zugriffe zur Abwehr einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Freiheit beschränkt werden.
E-Government soll ausgebaut werden
Das Thema E-Government soll weiter vorangetrieben und soweit notwendig, rechtliche Regelungen angepasst werden (E-Government-Gesetz). Besonderes Augenmerk soll der Schaffung von Voraussetzungen für eine sichere Kommunikation zwischen Bürgern und Unternehmen mit der Verwaltung gelegt werden. So schnell wie möglich sollen die Voraussetzungen im Verwaltungsverfahrensrecht geschaffen werden, um rechtsverbindliche elektronische Kommunikation im Verwaltungsverfahren zu gewährleisten.
Die neue Regierung plant, auch ein De-Mail-Gesetz zu verabschieden und will dabei die Erfahrungen aus dem Pilotprojekt und die Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten berücksichtigen. Davon sollen vor allem Unternehmen profitieren, die so ihre Geschäftsprozesse digital abwickeln können.






Ich seh' schon, das hilft alles nichts. Da müssen wir drüber reden... Leute, ich wei...
Ich denke viele Bürger würden sich für DE-Mail interessieren. Wenns dann aber ans...
Auch ein schönes Zitat. Aber Deiner Ansicht nach sind die Menschen wohl immernoch böse...
Naja, die Eltern könnten ja ihre Sprößlinge fragen, wie man den Filter einsetzt. Die...
Ich bin für Anmeldezwang wie bei Heise.
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