Bürgerrechtler gegen Kompromiss zur Vorratsdatenspeicherung

Weitere Aufzeichnung der Kommunikationsdaten unverständlich

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, dass die Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt wird, schließlich wollten FDP und Union die Daten bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe praktisch nicht mehr nutzen.

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Bürgerrechtler halten den von FDP und Union gefundenen Kompromiss bei der Vorratsdatenspeicherung für inakzeptabel. Der Zugriff der Polizei auf die Vorratsdaten der Telefon- und Internetverbindungen soll bis zum ausstehenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das im Frühjahr 2010 erwartet wird, auf "schwere Gefahrensituationen" beschränkt werden. Das hatte die FDP in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt.

Diese Einschränkung des staatlichen Datenzugriffs sei keine Aussetzung und ändere nichts am Risiko einer missbräuchlichen Nutzung oder eines versehentlichen Bekanntwerdens der Daten, so der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Die FDP hatte im Bundestagswahlkampf die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert.

Nicht passiv abwarten

Wenn der Staat die aufgezeichneten Informationen bis auf weiteres nicht mehr nutzen wolle, sei es unverständlich, warum die Speicherung weitergehe. "FDP, CDU und CSU müssen Telefongespräche und E-Mails endlich wieder ebenso anonym und spurenlos ermöglichen wie es bei persönlichen Gesprächen und Briefen der Fall ist. Um die Grundrechte zu verteidigen, reicht es nicht nur passiv abzuwarten und sich auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischer Gerichtshofs zu verlassen", so die Bürgerrechtler.

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit 2008 in Kraft. Für sechs Monate auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für die Kommunikation per SMS. Bei Prepaidkarten werden zusätzlich das Aktivierungsdatum und die Funkzelle erfasst. Bei VoIP werden auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 11. März 2008 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf schwere Straftaten beschränkt und die Genehmigungspflicht durch einen Ermittlungsrichter angeordnet.


Grüne Gefahr 20. Okt 2009

Die das schreiben, sind das dieselben Grünen, die nichmal in der Opposition einigermaßen...

Sharra 19. Okt 2009

Ich glaub so viel wie unter Schwarz/Rot hatten die armen Karlsruher Richter noch nie zu...

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