Union bewegt sich bei Vorratsdatenspeicherung auf die FDP zu
Uhl: "Da machen wir vor der Entscheidung des Gerichts gar nichts"
Die Union will die Anwendung der umstrittenen Vorratsdatenspeicherung offenbar zurückfahren. Der neue Wunsch-Koalitionspartner FDP hatte die Abschaffung der verdachtslosen Sammlung der Verkehrsdaten der Telefon- und Internetverbindungen gefordert.
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat angedeutet, wegen der laufenden Koalitionsverhandlungen mit der FDP Abstriche bei der Anwendung der Vorratsdatenspeicherung machen zu wollen. Die verdachtslose Massenüberwachung sei zwar "verfassungsgemäß", sagte der CSU-Politiker dem Kölner Stadt-Anzeiger. Die Koalition werde aber abwarten, bis ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu vorliege. "Da machen wir vor der Entscheidung des Gerichts gar nichts." Die Frage sei, bei welchen Straftaten sie anwendbar sei.
Gegen die 2007 von SPD, CDU und CSU beschlossene Vorratsdatenspeicherung haben mehr als 34.000 Menschen Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist seit Anfang 2008 in Kraft. Die Polizei darf immer dann auf die bei den Providern und Telekommunikationsunternehmen gesammelten Verbindungs- und Standortdaten zugreifen, wenn dies zur "Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person" nötig erscheint. Auf Vorrat erfasst werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem, die Zeit des Anrufs, bei Mobiltelefonen die 15-stellige IMEI-Nummer zur Geräteidentifikation und die eingebuchten Funkzellen, um den Standort zu bestimmen. Dasselbe gilt für SMS. Bei anonymen Prepaidkarten werden auch das Datum der Aktivierung und die Funkzelle erfasst. Bei VoIP müssen auch die IP-Adressen der Gesprächspartner aufgezeichnet werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 11. März 2008 das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf schwere Straftaten beschränkt und die Genehmigungspflicht durch einen Ermittlungsrichter angeordnet. Die Speicherung wurde aber nicht ausgesetzt. Bisher gibt es noch keine offiziellen Zahlen, wie oft Strafverfolger die nun sechs Monate lang gespeicherten Vorratsdaten abrufen. Die FDP hatte in ihrem Wahlprogramm die Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung gefordert. "Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt", hieß es.
Die große Runde der Koalitionsverhandlungen von FDP und CDU/CSU hatte am 5. Oktober 2009 Arbeitsgruppen eingesetzt. Die FDP-Vertreterinnen in der AG "Innen/ Justiz/ Informationsgesellschaft" sind die für ihre kritische Haltung zur staatlichen Überwachung bekannte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Gisela Piltz. Leutheusser-Schnarrenberger gehört zu den Beschwerdeführern gegen die Vorratsdatenspeicherung in Karlsruhe.
Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte die FDP kürzlich daran erinnert, dass sie sich im Bundestagswahlkampf als Bürgerrechtspartei präsentiert habe. "Zu diesem Versprechen muss die FDP jetzt unbedingt stehen. Eine Koalition darf es nur geben, wenn die Vorratsdatenspeicherung zurückgenommen wird", forderte er.





Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist ungültig wegen Verstoßes gegen das...
Bist du so naiv, dass du glaubst, die Daten werden zu unserer Sicherheit gespeichert...
Ist das ironisch gemeint, oder glaubst du wirklich, dass Schäuble bzw die CDU in Sachen...
http://www.youtube.com/watch?v=cilLKufYOhE&fmt=18
Ich bitte überdies zu bedenken, dass die FDP aktuell noch nicht in der...
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