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"Expertenkreis Amok" fordert Spielverbot und InternetsperrenKommission des Landes Baden-Württemberg legt Abschlussbericht vor
Nach dem Amoklauf von Winnenden am 11. März 2009, bei dem 16 Menschen starben, hat die Landesregierung von Baden-Württemberg eine Kommission mit dem Namen "Expertenkreis Amok" eingesetzt. Deren Mitglieder, darunter Pädagogen, Politiker, Psychologen und Angehörige von Opfern des Dramas in der schwäbischen Kleinstadt, haben nun in Stuttgart ihren Abschlussbericht vorgelegt. Er stellt eine Reihe von Forderungen auf. Neben Empfehlungen für überarbeitete Alarmsignale an Schulen oder eine reduzierte Verfügbarkeit von Waffen geht es auch um Erziehung, Prävention und Früherkennung.
Ein Teil des Berichts widmet sich dem Thema Computerspiele. Der Täter von Winnenden hatte nach Angaben der Ermittlungsbehörden regelmäßig Ego-Shooter gespielt. Der Bericht stellt fest, bei Amokläufern sei generell eine "intensive Beschäftigung mit Videofilmen und Computerspielen mit gewaltrelevanten Inhalten auffällig". Außerdem verfügten Amoktäter "zum Teil über enorme Treffsicherheit durch Einübung mit scharfen Waffen oder bestimmten Computerspielen". Der Abschlussbericht empfiehlt dem Land Baden-Württemberg, "den Bund aufzufordern, das Verbot von gewaltverherrlichenden Darstellungen, vor allem bei Computerspielen (off- und online), durch Änderung des Strafgesetzbuches im Rahmen der verfassungsrechtlichen Schranken auszudehnen." Außerdem empfiehlt der Kommissionsbericht, eine Alterskennzeichnung für Onlinespiele einzuführen und die europäische und internationale Harmonisierung von Jugendschutzrichtlinien zu forcieren, um zumindest im Ansatz die als Probleme gesehene unkomplizierte Verfügbarkeit etwa von Ego-Shootern per Internet einzuschränken. Aus dem gleichen Grund sollen Altersverifikationssysteme etwa bei Computerspielen für Erwachsene im Internet ausgedehnt werden. Internetsperren, wie sie nach aktueller Planung ausschließlich für Kinderpornografie vorgesehen sind, sollen nach dem Willen der Kommission auch für andere "absolut unzulässige" Inhalte infrage kommen - als Beispiel werden in dem Bericht "Exekutionsvideos" genannt: "Es wäre zu prüfen, ob Provider verpflichtet werden, sämtliche absolut unzulässigen ausländischen Angebote zu sperren, die durch ein rechtsstaatliches Verfahren von staatlichen Stellen auf einer entsprechenden Liste sind und gegen die direkte Maßnahmen im Ausland ohne Erfolg blieben." (ps)
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