EU-Wirtschaftsausschuss will GPL und CC fördern

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Der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss hat nun an mehreren Stellen Engpässe im EU-Urheberrecht ausgemacht. An erster Stelle steht dabei der Ansatz der EU-Urheberrechtsrichtlinie 2001/29/EG, den Mitgliedsstaaten neben verbindlichen Ausnahmen vom exklusiven Schutz der Urheber die Wahl einer ganzen Reihe unverbindlicher Ausnahmen zu überlassen. In unterschiedlichen EU-Ländern fiel die Wahl sehr unterschiedlich aus. So entschied sich Deutschland für eine sehr restriktive Umsetzung und machte von den fakultativen Ausnahmen praktisch keinen Gebrauch. Andere Länder gingen liberaler vor.

Am Ende wurde das Ziel der Richtlinie, ein harmonisiertes Urheberrecht in der EU zu schaffen, verfehlt. Deshalb spricht sich jetzt der EU-Wirtschafts- und Sozialausschuss für "ein zwingenderes Konzept" aus. Der Geltungsbereich der Ausnahme sollte in diesem Sinne eingeschränkt werden.

Bestimmte bisher fakultative Ausnahmen will der Ausschuss verbindlich regeln. So sollten die Ausnahmen "für alle Formen von Behinderungen gelten, die die Nutzung multimedialer Inhalte des Internets einschränken, sowie für die Bildung unabhängig von der Ebene ihrer Vermittlung einschließlich der Fortbildung und der Seniorenuniversitäten, für Präsenzbibliotheken und öffentliche Mediatheken, Hochschulbibliotheken, für Langzeitpatienten in Krankenhäusern oder Teilnehmer an Rehabilitationsmaßnahmen, für Inhaftierte sowie für Wissenschaftler des öffentlichen und des privaten Sektors, und zwar gemäß Sondervereinbarungen mit Bibliotheken und Fachdokumentationszentren".

Wenn die Rechteinhaber den Nutznießern der Ausnahmen den Zugang zu Werken verwehren oder übermäßig erschweren, sollen diese die Möglichkeit haben, auf dem Rechtsweg dagegen vorzugehen. Für die erweiterten Zugangsmöglichkeiten will der Ausschuss "zumindest ... die ursprünglichen Rechtinhaber" - gemeint sind nach einer Fußnote die Urheber der Werke - angemessen entschädigt wissen. Als Vorbild für eine Entschädigungsregelung wird das "Entgelt für private Kopien" angeführt.

Ausdrücklich spricht sich der Ausschuss für die Förderung der Verbreitung von "didaktischen, wissenschaftlichen und technischen Werken" aus, die unter Lizenzen wie der GPL oder den Creative-Commons-Lizenzen stehen. Beispielhaft erwähnt er die Förderung "durch Ausschreibungen oder Unterstützung von Einrichtungen, die im Rahmen solcher Lizenzen wissenschaftliche und technische Inhalte sowie Software erzeugen".

Auch die internationale Debatte um Googles Buch-Scanning-Projekt hat in der Stellungnahme des EU-Wirtschafts- und Sozialausschusses ihren Niederschlag gefunden. Auch hier erkennt der Ausschuss in manchen EU-Ländern ein zu restriktives Urheberrecht als Problem und die EU-Urheberrechtsrichtlinie als Ursache: "Tatsächlich sieht die Richtlinie nur eine Ausnahme für das Vervielfältigungsrecht vor, und zwar für eine Konsultation zu spezifischen Forschungszwecken, sowie eine begrenzte Aufbewahrung zu nicht kommerziellen Zwecken." Um das Problem zu entschärfen, schlägt der Ausschuss vor, den von der Richtlinie vorgeschriebenen Dreistufentest zu entschärfen und im Gegenzug eine "Vergütung des Urhebers" vorzusehen.

Um die Onlineausleihe von Werken für Bildungs- und Forschungszwecke zu erleichtern, empfiehlt der Ausschuss, die Richtlinie zu ändern. Der Onlineausleihe wird vom Ausschuss auch eine pädagogische Wirkung zugesprochen: "Das herangezogene Verfahren und die Auflage, sich den Inhalt der Sonderlizenz und die besonderen Bedingungen für die Onlineausleihe genau zu vergegenwärtigen, dürften ein Beitrag zur Erziehung - insbesondere der jungen Leute - zur Einhaltung der Urheberrechte sein."

Weiteren Änderungsbedarf sieht der Ausschuss beim Umgang mit verwaisten Werken, beim Zugang zu Werken für Menschen mit Behinderungen und für nutzergenerierte Inhalte.

Letztere stellen eine besondere Herausforderung dar, konstatiert der Ausschuss. Wortwörtlich heißt es dazu in der Stellungnahme: "In diesem besonderen Fall wird außerdem deutlich, dass die Koexistenz von Internet und Urheberrecht nicht gerade einfach ist." [von Robert A. Gehring]

 EU-Wirtschaftsausschuss will GPL und CC fördern

kikimi 01. Okt 2009

Nein. Sie betonen nur die Freiheit von unterschiedlichen Dingen. Tu nicht so als ob du...

Penetrator 30. Sep 2009

Das es so schnell gehen würde, hat wohl keiner gedacht! Erstmal abwarten, was wirklich...

Der Kommunist 30. Sep 2009

Ich glaube das erst, wenn das hierzulande als Gesetz verabschiedet wurde - bis dahin...

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