Streit um Pirate Bay - und ein Käufer ohne Geld
Chef von Gaming Factory X will die Filesharing-Website weiter kaufen
Pirate-Bay-Kaufinteressent Gaming Factory X hat Schulden, die Unternehmenschef Hans Pandeya nun begleichen muss, auch aus seinem Privatvermögen. Derweil geht der Streit um die Pirate-Bay-Urteile weiter - mit Befangenheitsvorwürfen gegen Richter des Berufungsgerichts und einen Laienrichter.
Gaming Factory X wurde wegen Falschangaben dauerhaft von der schwedischen Börse ausgeschlossen und zahlte seine Schulden bisher nicht zurück - dennoch spricht Unternehmenschef Hans Pandeya weiterhin vom Erwerb von Pirate Bay. Er wolle die Website zur Not auch ohne Investoren und mit Hilfe privater Mittel kaufen, verkündete er. Nach der Insolvenzklage eines Schuldners, eines ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds von Gaming Factory X, verpfändet ein schwedisches Gericht nun laut Cnet Pandeyas Besitztümer - darunter Grundbesitz und Aktienanteile.
Eine Verpfändung mache die Übernahme schwerer, so Pandeya gegenüber Cnet, für unmöglich scheint er den Pirate-Bay-Kauf durch Gaming Factory X trotz aller Negativschlagzeilen nicht zu halten. Er gehe davon aus, die Übernahme am 30. September 2009 abschließen zu können.
Cnet-Autor Greg Sandoval vergleicht deshalb Pandeya mit dem schwarzen Ritter aus dem Monty-Python-Film Ritter der Kokosnuss. Nachdem ihm der König von England in einem absurden Duell beide Arme abgeschlagen hat, behauptet der schwarze Ritter noch: "ist doch nur 'ne Fleischwunde".
Auch der Kampf der vier Pirate-Bay-Gründer gegen die Musikindustrie läuft noch. Im November 2009 soll er in die nächste Runde gehen, nachdem die Pirate-Bay-Gründer bisher der Musikindustrie unterlagen und rund 2,94 Millionen Euro Schadensersatz wegen der Verbreitung von Schwarzkopien zahlen sollen. Die Pirate-Bay-Anwälte versuchen laut der schwedischen Nachrichtenwebsite The Local weiterhin zu beweisen, dass das Verfahren nicht sauber läuft - zwei der drei zuständigen Berufungsrichter sollen durch ihre Mitgliedschaft bei Urherberrechtsorganisationen befangen sein. Zudem kam heraus, dass einer der beteiligten Laienrichter Angestellter des kommerziellen Onlinemusikdienstes Spotify ist.






Also, wenn ich das richtig sehe, kaeuft einfach der Tracker seit geraumer Zeit nicht...
Natürlich ist sie das. Die Beklagten schlagen damit zwei Fliegen mit einer Klappe: 1...
Mir scheint es so, als ob überhaupt keine Firma schuldenfrei ist und trotzdem neue...
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