US-Justizministerium fordert Änderungen am Bücherabkommen

Interessen einiger Betroffener nicht angemessen beachtet

Das US-Justizministerium lehnt das Google Book Settlement ab. In einem Schreiben forderte es das New Yorker Gericht auf, das Abkommen in der gegenwärtigen Fassung nicht zu genehmigen. Das Ministerium fordert neue Verhandlungen.

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Das US-Justizministerium (US Department of Justice, DOJ) hat in einem Schreiben an das zuständige New Yorker Bezirksgericht Bedenken gegen das Abkommen zwischen Google, Schriftstellern und Verlegern über die Nutzung der von Google gescannten Bücher geäußert. Das Ministerium sieht Verstöße gegen das Wettbewerbs- und das Urheberrecht.

Keine andere digitale Bibliothek

"In seiner gegenwärtigen Fassung stimmt das vorgeschlagene Abkommen nicht mit den rechtlichen Normen überein, an die sich das Gericht halten muss", heißt es in dem DOJ-Schreiben. Das Ministerium kritisiert, dass Google das alleinige Recht über verwaiste Bücher erhalte. Das mache es anderen Anbietern unmöglich, eine vergleichbare digitale Bibliothek aufzubauen. Zudem hätten Google, der US-Verlegerverband Association of American Publishers (AAP) und der Schriftstellerverband Authors Guild zu wenig Mühe darauf verwendet, die Rechteinhaber für verwaiste Bücher ausfindig zu machen. Schließlich seien die Interessen einiger Betroffener, etwa von wissenschaftlichen Autoren oder von Autoren aus dem Ausland, nicht angemessen beachtet worden.

Das DOJ forderte deshalb das Gericht auf, den Entwurf in seiner gegenwärtigen Form abzuweisen. Die Kritik des DOJ war nicht unvorhersehbar, hatte es doch im Juli eine wettbewerbsrechtliche Untersuchung gegen das Buchabkommen eingeleitet. Allerdings lehnt das Ministerium das Abkommen nicht rundweg ab. Sein Ziel ist es vielmehr, die Beteiligten zu neuen Verhandlungen zu bewegen und so eine bessere Lösung zu finden.

Grundsätzlich eine gute Idee

Grundsätzlich begrüßte das Ministerium das Vorhaben, vergriffene Bücher wieder zugänglich zu machen. "Die Vereinigten Staaten unterstützen einen dynamischen Markt für den elektronischen Vertrieb urheberrechtlich geschützter Werke, seien sie erhältlich, vergriffen oder verwaist. Das Abkommen hat das Potenzial, Millionen von Büchern, die derzeit der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, wieder Leben einzuhauchen."

Google, die AAP und die Authors Guild haben in einer gemeinsamen Stellungnahme die Bereitschaft signalisiert, die kritisierten Punkte zu ändern. Google hat bereits mehrfach Zugeständnisse beim sogenannten Google Book Settlement gemacht. So hat Google etwa auf die massive Kritik aus Europa, die unter anderem von der Bundesregierung kam, reagiert und den Europäern ein Mitspracherecht an dem Buchprogramm eingeräumt. Die Konkurrenten wie Amazon, die das Abkommen ablehnen, will Google besänftigen, indem sie zum Mitmachen eingeladen wurden.

Am 7. Oktober 2009 findet vor dem New Yorker Bezirksgericht ein Anhörung zu dem umstrittenen Abkommen statt. Bleibt es bei dem einen Termin, hat das Gericht bis Anfang Dezember Zeit, eine Entscheidung zu fällen. Es kann den Vergleich ganz oder unter Auflagen billigen oder ihn ablehnen.


gewaltenteilung 21. Sep 2009

ah, danke... "amicus curiae" war mir unbekannt. wieder was gelernt... :-) wobei ich das...

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