Komponisten fordern Lizenzzahlungen für Musik im Internet
Sind Videodownloads und Hörbeispiele öffentliche Aufführungen?
US-Musikverwertungsgesellschaften fordern Lizenzzahlungen für Filme, die über das Internet heruntergeladen werden, und für Hörbeispiele in Onlinemusikshops. Sie begründen ihre Forderungen damit, dass die Komponisten auch vom Verkauf ihrer Werke über das Internet profitieren sollen.
Mehrere Organisationen aus der US-Musikindustrie, darunter die Verwertungsgesellschaften American Society of Composers, Authors and Publishers (ASCAP) und Broadcast Music Incorporated (BMI), verlangen im Namen von Komponisten Geld von den Betreibern von Musikangeboten im Internet. Sie fordern einen Anteil am Verkauf von Musikstücken und von Filmen über das Internet sowie für das Anbieten von Hörbeispielen.
Komponisten gehen leer aus
Die Verwertungsgesellschaften begründen ihren Vorstoß damit, dass es sich hierbei um öffentliche Aufführungen von Musik handele, berichtet der US-Branchendienst Cnet. Es gehe dabei nicht darum, jemanden abzuzocken, rechtfertigen sie ihre Forderung. Die Komponisten hätten am wenigsten von den Einnahmen für die Verkäufe von Musik und Filmen, in denen ihre Musik gespielt werde. Verdienen würden die Studios, die großen Plattenfirmen und die Fernsehstationen, nicht aber die Schöpfer der Musik.
"Die Leute denken immer, wir verdienen ein Vermögen im Internet, aber in Wirklichkeit ist das nur sehr wenig", sagte Rick Carnes, Vorsitzender des Komponistenverbandes Songwriters' Guild of America. "Wir brauchen viele verschiedene Möglichkeiten, Geld zu verdienen, sonst funktioniert das nicht."
Verdienstausfall
Viele weniger bekannte Komponisten etwa verkaufen ihre Filmmusik für wenig Geld und profitieren später von den Lizenzzahlungen, die es für die öffentliche Aufführung der Filme gibt. Dazu zählt auch die herkömmliche Übertragung über Antenne, Kabel oder Satellit. Werden die Filme hingegen über das Netz angeboten, bekommen sie nichts. Das entziehe den Komponisten auf Dauer die Lebensgrundlage, sagen die Verwertungsgesellschaften.
Von Anbietern wie Apple fordern sie zudem eine Zahlung für jedes einzelne abgerufene Hörbeispiel - so wie sie sie auch von Radiostationen, Restaurants oder anderen, die Musik öffentlich aufführen, erhalten. Bislang bekommen die Verwertungsgesellschaften lediglich eine Pauschale von Apple für den iTunes Store. Diese 30 Sekunden langen Hörbeispiele dienen in den Musikangeboten iTunes oder AmazonMP3 als Köder, die Kunden zum Kauf verlocken sollen.






Genau. Und im Vorstand des DGB sitzen nur Arbeiter.
Ähm, entweder Du hast den Bericht nicht richtig gelesen oder ihn nur nicht verstanden...
Äh, sonst gehts aber noch? Das wäre ja so, als würde mir die Verkäuferin bei Schlecker...
Genauso. Das Internet bietet nur neue Möglichkeiten. Es ist nicht ausserhalb der Welt...
Dann wird es bald von GEMA-Seite heißen: Ruf doch mal an!
Kommentieren