Filesharing: Anwalt Rasch muss in den Zeugenstand

Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie ebenfalls

Das Landgericht Köln will die Abmahnpartnerschaft zwischen dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI/IFPI.de) und der Anwaltskanzlei Clemens Rasch genauer unter die Lupe nehmen. Clemens Rasch und Stefan Michalk vom BVMI sollen als Zeugen zu Abmahngebühren vernommen werden.

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5.800 Euro Abmahngebühren forderte die Anwaltskanzlei Rasch im Auftrag des Bundesverbands Musikindustrie von einem namentlich nicht bekannten Filesharer. Der nahm sich, statt zu zahlen, einen Anwalt. Der Anwalt arbeitet in einer Kanzlei, die regelmäßig Filesharer gegenüber der Musikindustrie vertritt. Dort war bekannt, dass Clemens Rasch schnell und häufig Abmahnungen mit vergleichbar hohen Forderungen verschickt.

Angesichts der Vielzahl der Fälle fragten sich die Anwälte der Kanzlei des Abgemahnten, wie die Höhe der Abmahngebühren von 5.800 Euro von der Kanzlei Rasch berechnet wird. Angesichts von mutmaßlich 10.000 Abmahnungen, die im Jahr 2007 durch die Kanzlei Rasch verschickt wurden, käme eine Summe von 58 Millionen Euro zusammen. In dieser Höhe hätte die Musikindustrie grundsätzlich bereit sein müssen, die Anwaltsgebühren der Kanzlei Rasch zu zahlen, wenn die Abgemahnten die Abmahnungen nicht bezahlt hätten.

Mit Abmahnungen sollen möglicherweise kostspielige und langwierige Rechtsstreitigkeiten schnell und unkompliziert beigelegt werden. Die Abmahngebühren muss der Rechtsverletzer tragen, wenn er die Abmahnung akzeptiert. Andernfalls müsste die Gegenseite klagen oder die Kosten tragen. Die Höhe der Abmahngebühren berechnet sich normalerweise auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) und der Höhe des Streitwertes.

Ging es tatsächlich um 58 Millionen Euro Abmahngebühren? Oder gibt es nicht viel mehr eine pauschale Kostenvereinbarung zwischen Musikindustrie und der Kanzlei Rasch in viel geringerer Höhe? Sind also die den Abgemahnten in Rechnung gestellten Gebühren stark überhöht? Diesen Verdacht hegen die Anwälte der Kanzlei Wilde & Beuger. Genährt wurde der Verdacht durch Interviewäußerungen des Geschäftsführers des Bundesverbands Musikindustrie, Stefan Michalk, die in dem Buch "Auswirkungen des Filesharing auf die deutsche Musikindustrie" abgedruckt sind.

Das Landgericht Köln konnten die Anwälte mit ihrer Argumentation überzeugen. Das Gericht will es jetzt genau wissen und hat unter anderem Clemens Rasch und Stefan Michalk als Zeugen zur Vernehmung geladen. Geklärt werden soll die Frage: "Erfolgt die Berechnung der bezifferten Kosten... nach dem RVG und im vollen geltend gemachten Umfang oder besteht noch eine andere Vereinbarung, wonach die Leistungen der Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen nicht oder nur in geringerem Umfang vergütet werden?" [von Robert A. Gehring]


Wikifan 19. Sep 2009

Da würde das vermutlich sofort eingestellt. Der Staat hat wichtigeres zu tun, als sich um...

Wikifan 16. Sep 2009

Glaube eher, die haben da eine Nebeneinnahmequelle gesehen, indem sie die Dateien selbst...

nighttalker 15. Sep 2009

Hallo ypsilon, dann hast Du den Kernpunkt des Artikel überlesen. Die MI-Anwälte arbeiten...

Jurastudent 15. Sep 2009

Und wäre es ein Grosskonzern, dann hätte es noch mind. 10 Jahre länger gedauert, bis...

~jaja~ 15. Sep 2009

http://images.encyclopediadramatica.com/images/7/7a/Jeez-not_agaian.jpg

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Compyblog / 15. Sep 2009

Anwalt darf sich erklären



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