EU: Verbraucherschutz bei Onlineshops oft mangelhaft

Deutsche Anbieter fallen negativ auf

EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva hat am Mittwoch die Ergebnisse einer EU-Untersuchung zum Internethandel mit Unterhaltungselektronik vorgestellt. Die Studie förderte deutliche Defizite beim Verbraucherschutz zutage.

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Über die Hälfte (55 Prozent) der untersuchten Onlineshops verstieß gegen EU-Bestimmungen zum Verbraucherschutz. Das ist das wichtigste Ergebnis einer EU-Untersuchung zum Internethandel mit Unterhaltungselektronik. In 26 Ländern wurden für die Studie im Mai dieses Jahres insgesamt 369 Websites in 26 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen und Island unter die Lupe genommen.

Zu den häufigsten Regelverstößen gehören laut EU-Kommission irreführende Angaben über die Rechte der Verbraucher, undurchsichtige Preisangaben und unzureichende Angaben zur Identifizierung des Händlers.

Dazu sagte EU-Kommissarin Kuneva: "Ins Visier genommen haben wir Websites, auf denen Heim- und Unterhaltungselektronik verkauft wird, weil mir die Problemstellung aus den vielen an mich gerichteten schriftlichen Eingaben bekannt ist und weil wir aus der Vielzahl der Beschwerden, die bei den europäischen Verbraucherzentren eingehen, schließen müssen, dass sich auf diesem Gebiet echte Probleme für den Verbraucher stellen. Nach unseren Feststellungen ziehen nämlich mehr als die Hälfte der Onlinehändler für Verbraucherelektronik die Konsumenten regelrecht über den Tisch."

Zwei Drittel der Anbieter in Deutschland unseriös

Auch in Deutschland wurden bei vielen Onlineshops Mängel festgestellt. Die Untersuchung leitete in Deutschland das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Insgesamt wurden hierzulande 29 Anbieter überprüft. Dabei zeigte sich laut BVL, dass über zwei Drittel der Anbieter (21) gegen die Verbraucherschutzbestimmungen verstieß. Dazu das BVL: "Allein 14 Seiten wiesen Mängel bei der gesetzlich geforderten Widerrufsbelehrung auf, womit bei der Umsetzung dieses im Fernabsatz wichtigen Verbraucherinformationsrechts die größten Defizite bestanden ... Die mangelnde Preistransparenz der Internetangebote bildet die zweitgrößte Gruppe von verbraucherunfreundlichen und möglicherweise rechtswidrigen Angeboten." Bei rund einem Drittel der Angebote (neun) entsprachen die Preisangaben nicht den gesetzlichen Vorschriften.

Bezogen auf alle untersuchten Anbieter zeigte sich laut EU-Kommission, dass 66 Prozent der Websites irreführende Informationen über die Verbraucherrechte machten; auf 45 Prozent der Websites waren irreführende Preisangaben zu finden, bei 33 Prozent der Websites fehlten die Kontaktangaben oder waren unvollständig.

Nach Abschluss der Untersuchung koordinieren die für die Prüfung der Angebote zuständigen nationalen Einrichtungen nun EU-weite Maßnahmen zur Durchsetzung des geltenden Rechts. Dazu hat in Deutschland das BVL Amtshilfeersuchen an die zuständigen Behörden in den anderen Ländern eingeleitet. [von Robert A. Gehring]


Auslacher 10. Sep 2009

Wie du es nennst ist deine Sache, das TMG ist rechtlich nicht umsetzbar und dennoch wird...

Siga9876 10. Sep 2009

Blablabla.... Verbraucherschutz ist eh nur fake. Meint ihr, denen könnte man einen...

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