Jörg Tauss: Immunität aufgehoben und Anklage erhoben (Upd.)

Tauss findet Aufhebung der Immunität "peinlich"

Der Bundestag hat die Immunität des Abgeordneten Jörg Tauss aufgehoben. Den Antrag dazu hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe gestellt, die gegen Tauss wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt und mittlerweile Anklage erhoben hat.

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Drei Wochen vor Ende der Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag die Immunität von Jörg Tauss einstimmig aufgehoben, was dieser via Twitter als "wohl eher peinlich für den Deutschen Bundestag" kommentiert.

Rechtsanwalt Jan Mönikes, der Tauss in dem Verfahren vertritt, kritisiert erneut die Informationspolitik der Staatsanwaltschaft, denn er habe erst aus den Medien vom Antrag auf Aufhebung der Immunität erfahren, sagte er der Welt.

Mit der Aufhebung der Immunität wurde der Weg für eine Anklage gegen Tauss frei gemacht, die die Staatsanwaltschaft Karlsruhe mittlerweile auch erhoben hat. Demnach sind die Ermittlungen abgeschlossen und es gibt einen hinreichenden Verdacht gegen Tauss, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen "weit überwiegend kinderpornografische, aber auch jugendpornografische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben".

Tauss bestreitet nicht, das Material besessen und getauscht zu haben, argumentiert aber, dies nur zu Recherchezwecken getan zu haben. Tauss hat nach eigenen Angaben ungefähr ein Jahr intensiv im Bereich Kinderpornografie recherchiert und will das Material für den Zugang in die Kinderpornoszene benötigt haben. "Die nach Auswertung der Datenspeicher gefundene Menge ist szeneuntypisch wenig. Auch nach monatelangen Ermittlungen beschränkt sich der Vorwurf auf den Besitz dreier einschlägiger DVDs sowie der Bild- und Video-MMS, die sich im nur wenige Megabyte großen Speicher seines Handys befanden", kommentiert Tauss-Anwalt Mönikes.

Nachtrag vom 9. September 2009, 13:09 Uhr

"Die Nachricht über die Erhebung der Anklage ist keine Überraschung, nachdem diese schon vor Wochen via Bild-Zeitung angekündigt wurde", sagte Mönikes Golem.de auf Anfrage. Die Anklage markiere den Endpunkt einer "unsäglichen medialen Inszenierung, die von der Staatsanwaltschaft von Beginn der Ermittlungen an befördert worden" sei. "Das Ergebnis ist, dass mein Mandant eine 'Verurteilung ohne Urteil' bereits erlitten hat - schon längst, bevor die Anklageschrift überhaupt zugestellt wurde."

Es bleibe zu hoffen, dass das Gericht anders als die Staatsanwälte in der Lage sein werde, die Erklärungen von Tauss unvoreingenommen zu prüfen, sagte der Anwalt. "Das Gericht wird dann auch ganz grundsätzlich zu entscheiden haben, ob Jörg Tauss als für dieses Thema zuständiger Bundestagsabgeordneter zu diesen Recherchen berechtigt war". Die Behauptung der Staatsanwaltschaft, es seien keine "objektiven Anhaltspunkte" zugunsten einer Recherchetätigkeit gefunden worden, werde sich an der "Objektivität der Ermittlungsarbeit" messen lassen müssen. [von Jens Ihlenfeld und Achim Sawall]


spanther 15. Sep 2009

Der Staatsanwalt hatte ihn früher schon mal angeklagt, wegen angeblicher...

spanther 15. Sep 2009

lol *g* Nein weis ich nicht. Aber ich weis auch das wir Autos gebaut, Flugzeuge...

Der Kaiser! 15. Sep 2009

Schach matt! xD

spanther 12. Sep 2009

Wie kommst du auf kompetenzüberschreitung? Weist du die Kompetenz, welche ein...

Dr Obvious 11. Sep 2009

Ups, er hat das woanders geschrieben ... musst ihn fragen. Ich hab nur gelinkt.

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Compyblog / 09. Sep 2009

Unterraschung!



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