Internetwetten: Staatliches Monopol ist zulässig
Bwin erleidet Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof
Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Glücksspielmonopol im Internet gestärkt. Der Onlinewettanbieter Bwin hat eine Klage gegen ein Verbot in Portugal verloren.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dürfen Monopole bei Onlinesportwetten unterhalten. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH). Die Fußball-Liga Portugals (Liga Portuguesa de Futebol Profissional) und der Wettanbieter Bwin hatten Klage eingereicht. Um Straftaten zu verhindern, sei eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit "aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt", so das Urteil. Santa Casa, das portugiesische Monopolunternehmen für Onlinelotterien, Lottospiele und Sportwetten, wurde damit für rechtmäßig erklärt.
Der Sektor der Onlineglücksspiele sei in der Gemeinschaft nicht harmonisiert, so die Richter. Auch wenn ein Unternehmen wie Bwin diese Dienstleistungen in einem Mitgliedsstaat anbiete, stelle dies keine Garantie für andere EU-Staaten dar, dass der "Schutz der nationalen Verbraucher vor den Gefahren des Betrugs und anderer Straftaten" gewährleistet werden könne.
"Außerdem bergen die Glücksspiele über das Internet, verglichen mit den herkömmlichen Glücksspielmärkten, wegen des fehlenden unmittelbaren Kontaktes zwischen dem Verbraucher und dem Anbieter anders geartete und größere Gefahren in sich, dass die Verbraucher eventuell von den Anbietern betrogen werden", heißt es in der Urteilsbegründung. Bwin hat seinen Sitz in Gibraltar, wo es kein staatliches Glücksspielmonopol gibt.
Der Europäische Gerichtshof übersehe, dass seriöse private Anbieter Spiele im Internet genauso kontrollieren können wie staatliche Monopole, erklärte Bwin. Das Medium Internet könne Betrugsbekämpfung und Sicherheitsstandards auf höchstem Niveau bieten.
Auch der IT-Branchenverband Bitkom bezeichnete das Urteil als enttäuschend. "Gerade im Web ist ein Verbot privater Anbieter nicht länger haltbar", sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder. Erforderlich sei, klare Regeln für einen freien Glücksspielmarkt festzulegen, zusammen mit der nötigen Gefahrenprävention, kommentierte Rohleder. Im kommenden Jahr nimmt der Europäische Gerichtshof explizit zum deutschen Staatsmonopol in dem Bereich Stellung.






Ein Witz, soviele Internetuser sind bei Bwin und Co angemeldet, wenn die Sportwetten...
Wenn Glücksspiel und Wetten nur staatlich möglich sind, fließen die Gewinne wenigstens in...
Tja, so ist das... Red mal mit nem durschnittlichen Amerikaner (vielleicht eher in den...
kT = kleiner Text
LOL
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