Verbraucherzentrale verliert gegen Abofallenbetreiber

Entscheidung zu fabriken.de und rezeptideen.de als "unfassbar" bezeichnet

Die Verbraucherzentrale Berlin hat einen Prozess gegen den Online-Abofallen-Betreiber Connects 2 Content verloren. Das Geltendmachen von vermeintlich unberechtigten Forderungen sei nicht unlauter, so das Landgericht Düsseldorf. Die Verbraucherschützer finden das unfassbar.

Anzeige

Die Verbraucherzentrale Berlin hatte die Firma Connects 2 Content GmbH verklagt, weil sie massenhaft Rechnungen mit Online-Aboforderungen versandt hatte, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale unberechtigt waren. Der Prozess ging jetzt in erster Instanz verloren. Das Gericht entschied, die Geltendmachung vermeintlich unberechtigter Forderungen sei nicht unlauter und damit nicht wettbewerbswidrig.

Ein Sprecher des Landgerichts Düsseldorf bestätigte Golem.de, dass die Klage der Verbraucherzentrale Berlin gegen die Firma Connects 2 Content abgewiesen ist. Das Urteil ist noch nicht veröffentlicht.

Im März 2009 hatte die Connects 2 Content GmbH mit Sitz in Mannheim tausende Rechnungen über 84 Euro an Verbraucher verschickt, die sich auf den zunächst kostenlos nutzbaren Plattformen fabriken.de und rezepte-ideen.de angemeldet hatten. Ihre Gratismitgliedschaften seien später in kostenpflichtige mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren umgewandelt worden, so die Verbraucherschützer, die rieten, die Zahlung zu verweigern, auch wenn weitere Mahnungen, Inkasso- oder Rechtsanwaltsschreiben eintreffen sollten. Eine einseitige Umwandlung einer kostenlosen Mitgliedschaft in einen kostenpflichtigen Vertrag habe rechtlich keinen Bestand.

Verbraucherschützer kündigen Berufung an

Die jetzige Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf sei "unfassbar", kommentierten die Berliner Verbraucherschützer. "Während die Staatsanwaltschaft Düsseldorf das Verhalten der Connects 2 Content GmbH als Leistungsbetrug bewertet und mit Billigung des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf deren Konto einen sechsstelligen Betrag eingefroren hat, meint der für die Klage der Verbraucherzentrale zuständige Richter, die zivilrechtlichen Unlauterkeitsvoraussetzungen seien nicht erfüllt." Die Verbraucherzentrale werde das Urteil nicht hinnehmen und Berufung einlegen. Sie rät allen Betroffenen, die noch keine Zahlung geleistet haben, weiterhin nicht zu zahlen. Sie sollten sich auch von Mahnungen nicht einschüchtern lassen.


cnc 04. Sep 2009

o.O AAAAAAHHHHHHHH

Verbraucher 04. Sep 2009

Es werden auch zukünftig Menschen auf solche oder ähnliche Abzocke reinfallen. Aus...

spanther 04. Sep 2009

lol :D

Linuxgirl 04. Sep 2009

Ich sag's ungern, Leute, aber ich bin mit einem Anwalt verheiratet und was man da an...

perl 04. Sep 2009

"Das Geltendmachen von vermeintlich unberechtigten Forderungen sei nicht unlauter" ja...

Kommentieren




Anzeige
  1. Technical Consultant Mobile Anwendungen (m/w)
    BayWa AG, München
  2. Wissenschaftliche/r Mitarbeiterin / Mitarbeiter
    Universität Passau, Passau
  3. Teamleiter Entwicklung / Applikation (m/w)
    über Steinbach & Partner Executive Consultants, Süddeutschland
  4. Senior Web Developer (m/w)
    ckc ag, Braunschweig, Berlin

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Desktop-Roadmap

    Mozilla hat mit Firefox 2012 viel vor

  2. Paypal

    Nutzern von Kino.to drohen Strafverfahren

  3. Spielebranche

    Diskussion über "stinkende Gamer"

  4. Gerüchte

    Apple will alle Notebooks dünner machen

  5. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 185 | letzter Beitrag 00:54 Uhr

  3. Kommentare: 178 | letzter Beitrag 13.02. 22:01

  4. Kommentare: 116 | letzter Beitrag 13.02. 18:47

  5. Kommentare: 96 | letzter Beitrag 13.02. 16:40

Mehr


  1. Jugendschutz

    Filtersoftware von Jusprog und Telekom staatlich anerkannt

  2. Gema-Vermerk

    Youtube sperrt irrtümlich Acta-Video von Bruno Kramm

  3. Deutsche Post

    Zusatzfunktionen beim E-Postbrief dauern länger

  4. Gnome

    Neue Spezifikation für Fensterlayout

  5. Samsung Galaxy Tab 2

    7-Zoll-Tablet mit Android 4.0 und Glonass-Unterstützung

  6. IBM-Mainframe

    Nasa schaltet letzten Großrechner ab

  7. Appmenu Runner

    Head-Up Display auch in KDE

  8. Galaxy S2 mit Android 2.3.6

    Update wegen Abstürzen zurückgezogen?

  9. Fair Labor Association

    Apple lässt Foxconn überprüfen

  10. 802.11ac

    Broadcom will Chips für Gigabit-WLAN noch 2012 liefern



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Überwachungstechnik: Kuli mit HD-Videokamera
Überwachungstechnik
Kuli mit HD-Videokamera

Mit zwei unscheinbaren Kugelschreibern bietet der US-Sicherheitsdienstleister Swann hochauflösende Videokameras für Überwachungszwecke an, die praktisch nicht zu erkennen sind.

  1. Saeed Malekpour Iran bekräftigt Todesstrafe für Webentwickler
  2. Stille SMS In Hamburg über 134.700 heimliche Ortungsimpulse
  3. Europol Bundesregierung schweigt zu Überwachung sozialer Netzwerke

Blizzard: Diablo 3 erscheint im zweiten Quartal 2012
Blizzard
Diablo 3 erscheint im zweiten Quartal 2012

Call of Duty Elite 2.0 kommt, Blizzard legt sich wegen Dota 2 mit Valve an und die Gewinne steigen: Beim Spielekonzern Activision Blizzard tut sich derzeit viel. Zusammen mit Geschäftszahlen wurde nun sogar ein Zeitrahmen für die Veröffentlichung von Diablo 3 genannt.


Test The Darkness 2: Standardshooter mit spannender Story
Test The Darkness 2
Standardshooter mit spannender Story

Am Anfang war die Finsternis, und alles war gut - bis das böse Licht kam: Der Egoshooter The Darkness 2 bietet neben einer packenden Handlung auch ultraharte Schockeffekte - von denen aber längst nicht alle in der deutschen Version zu sehen sind.


Zum Artikel