Bundesregierung lehnt Google-Vergleich ab

Vergleich hat Auswirkungen auf deutsche Rechteinhaber

Die Bundesregierung schaltet sich in den Rechtsstreit um die Pläne des Internetkonzerns Google ein, Bücher in großem Stil zu digitalisieren. Nach Handelsblatt-Informationen hat Justizministerin Zypries in einem Brief an das zuständige Gericht in New York einige Forderungen formuliert.

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Die Bundesregierung schaltet sich in den Rechtsstreit um die Pläne des Internetkonzerns Google ein, Bücher in großem Stil zu digitalisieren. Am Dienstag sendete Bundesjustizministerin Brigitte Zypries an das entsprechende Gericht in New York einen sogenannten Amicus-Curiae-Schriftsatz. Die Frist für Einwendungen in dem Verfahren endet am Freitag.

"Wir hoffen, dass das Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der sogenannten ,class' herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen", sagte Zypries. Dann könnten deutsche Rechteinhaber selbst entscheiden, ob Google ihre Werke online zur Verfügung stellt.

Google digitalisiert seit 2004 in großem Umfang Bücher, die nicht mehr verlegt werden. Der Konzern will so vergriffene Bücher wieder kommerziell verfügbar machen. Dagegen hatten Autoren und Verlage in Amerika geklagt. Beide Seiten hatten sich auf einen Vergleich verständigt, der nun noch von einem Gericht bestätigt werden muss. Er würde weltweit für alle Autoren gelten. Das Gericht will in einer Anhörung am 7. Oktober 2009 über den Vergleich entscheiden. An der Verhandlung wird auch ein Vertreter der Bundesregierung teilnehmen.

Die Bundesregierung hat auf insgesamt 25 Seiten ihre Bedenken geäußert. Danach missachte der Vergleich internationale Verträge wie den Wipo-Urheberrechtsvertrag. Diese verlangten, dass Autoren vorher gefragt werden müssen, bevor ihre Werke anderweitig vervielfältigt werden. Der Vergleich aber legalisiere das Digitalisieren von urheberrechtlich geschützten Büchern aus aller Welt. Googles Verhalten "Erst tun, dann fragen" behindere Projekte wie die europäische Onlinebibliothek Europeana, die Autorenrechte vorab wahre, sagte Zypries.

In dem Schriftsatz, der dem Handelsblatt vorliegt, wird explizit betont, der Vergleich habe Auswirkungen auf deutsche Rechteinhaber, auch wenn die Bücher online nur in Amerika verfügbar sein sollten. "Wir wissen aber alle, dass das Internet keine Grenzen kennt", sagte Ministerin Zypries. "Auch wenn deutsche IP-Adressen für den Zugang gesperrt sind, ist der Zugriff aus Deutschland ohne großen Aufwand möglich."

Google baut derweil seine digitale Bibliothek aus.

Inzwischen hat der Konzern nach eigenen Angaben bereits mehr als zehn Millionen Bücher online gestellt. Weltweit kooperiert Google mit 30 großen Bibliotheken. Neben alten Büchern aus Bibliotheken und Archiven scannt der Internetriese mit dem Einverständnis von etlichen Verlagen auch aktuelle Bücher ein.

Das Google-Konzept sieht vor, die Inhalte kostenfrei im Internet bereitzustellen und sich über Werbung zu refinanzieren. Kommt es zu dem Vergleich, dann müssten sich Autoren und Verlage bei einer Registrierungsstelle anmelden und würden dann an den Einnahmen zu 63 Prozent beteiligt. Für jedes digitalisierte Buch müsste Google 60 US-Dollar an die Rechteinhaber zahlen. [von Daniel Delhaes / Handelsblatt.com]


Autor 05. Sep 2009

Bekomme ich auch das Recht an deiner Alten, wenn du sie nicht mehr bumst?

Lolnaster 02. Sep 2009

In USA z.B. gibt es aber kein Urherberrecht, dort gibt es nur ein Copyright. Aber auch...

Lagerr-Egal 02. Sep 2009

dann wären die jetzt schon auf 9.999.999.999.999.999.999 Dollar oder Jahre Haft verklagt...

insider 02. Sep 2009

Word!

Hantzel 02. Sep 2009

Noch reichere? Erst einmal stecken da viele Investitionen drin. Ob es sich je für Google...

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