Deutsche Verleger gegen Google Book Settlement

"Vergleich ist für Autoren und Verlage in Deutschland unzumutbar"

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels ist mit dem Vergleich zur Google-Buchsuche in den USA ("Google Book Settlement") nicht einverstanden und hat zusammen mit anderen Verlegerverbänden und Verlagen beim zuständigen New Yorker Gericht Einwände angemeldet.

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Die Einigung zur Google-Buchsuche würde die ungenehmigte Digitalisierung und Onlinenutzung von Millionen urheberrechtlich geschützter Bücher durch Google in den USA legalisieren, kritisiert der Börsenverein des Deutschen Buchhandels. "Es ist klar, dass dieser Vorschlag für Autoren und Verlage in Europa in keiner Weise akzeptabel ist", sagt Gottfried Honnefelder, Chef des Börsenvereins.

Mit ihren Einwänden soll den US-Richtern verdeutlicht werden, "warum das geplante Settlement für ausländische Rechteinhaber unzumutbar ist". Der Verband setzt damit einen Beschluss seiner Hauptversammlung um, wonach er alle rechtlichen Mittel nutzen soll, "um das Zustandekommen des Google Book Settlement nach Möglichkeit noch zu verhindern".

  Ausschließlichkeitsrechte der Autoren missachtet

Nach Ansicht der Verleger verstößt der vorgesehene Vergleich gegen Grundprinzipien des Urheberrechts, zu deren Einhaltung sich die USA in internationalen Abkommen verpflichtet haben. Er missachte die Ausschließlichkeitsrechte der Autoren urheberrechtlich geschützter Werke und führe einen Registrierungszwang als Voraussetzung für den Schutz der Urheberrechte ein.

Zudem sei die geplante Regelung aus Sicht der betroffenen Autoren und Verlage unfair: "Die für das Settlement geschaffene Datenbank ist durch und durch fehlerhaft und erschwert die vorgesehene Wahrnehmung der Rechte massiv; zudem sind die vereinbarten Entschädigungszahlungen für bereits digitalisierte Bücher unverhältnismäßig gering", heißt es in dem Schreiben.

Derzeit ist geplant, dass sich der United States District Court of the Southern District of New York am 7. Oktober in einem sogenannten Fairness Hearing mit sämtlichen vorgetragenen Einwänden befasst. Sofern kein zweiter Termin angesetzt werden muss, wird der Richter seine Entscheidung innerhalb von acht Wochen nach dem Termin verkünden. Er kann dem Vergleich zustimmen, ihn ablehnen oder unter Auflagen genehmigen.


Munibert 02. Sep 2009

@Ich google: Das war ein Witz, mit den offenen Karten, oder?

Munibert 02. Sep 2009

Entweder gut oder schlecht. Wie naiv seid ihr?

Siga9876 02. Sep 2009

Lies die Kritik daran in http://de.wikipedia.org/wiki/Subsistenzwirtschaft Wer mehr...

Siga9876 02. Sep 2009

Der Countdown für die halbierung der Buchhandlungen und der Verlage hat begonnen. Ihr...

Und Apple 01. Sep 2009

... darf Google Bücher im Millionenstil hochladen und zahlt nur geringe Entschädigungen...

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