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Bundesdatenschutzgesetz tritt morgen in KraftSchaar fordert nach Bundestagswahl unverzüglich weitere Schritte
Nach einer Serie von Datenskandalen treten am 1. September 2009 verschiedene Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in Kraft. Laut Bundesdatenschützer Peter Schaar kommen damit strengere Regeln für den Adresshandel, verschärfte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung in Callcentern und Rechenzentren, eine Grundsatzregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz, bessere Sanktionsmöglichkeiten für die Datenschutzbehörden und eine Stärkung der
betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Schaar: "Personenbezogene Daten sind kein beliebig ausbeutbares Wirtschaftsgut. Wer sie erhebt und nutzt, muss die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen respektieren." Die neuen Regelungen stellten erheblich gesteigerte Anforderungen an den Umgang mit Verbraucher- und Beschäftigtendaten, sagte er. Schaar erwarte jedoch, dass nach der Bundestagswahl unverzüglich weitere Schritte zur Verbesserung des Datenschutzes unternommen würden. Dazu gehöre ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz und eine Generalüberholung der veralteten datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Die Neugestaltung "wurde durch zahlreiche Änderungsanträge so stark verwässert, dass die Novellierung keine signifikanten Änderungen zum Schutze des Verbrauchers darstellt", sagt hingegen Stefan Bock, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein, die im August 2008 aufgedeckt hatte, dass CDs mit den Namen, Geburtstagen, Adressen, Telefonnummern und Kontonummern von rund 17.000 Menschen aus Deutschland im Umlauf waren. Auf dem Datenschutzgipfel des Bundesinnenministeriums im Jahr 2008 war als Kernstück einer Reform noch die Abschaffung des Listenprivilegs, das Verbot der Datenweitergabe ohne Einwilligung, definiert worden. Auch sollten untergeschobene und erzwungene Einwilligungen künftig verhindert werden. Nichts davon finde sich nun in der Novellierung wieder, so Bock weiter. Auch die Forderung, die Verbraucherorganisationen mit einem Verbandsklagerecht zu stärken, wurde nicht aufgegriffen. "Das ist schlichtweg ein Fall gesetzgeberischen Versagens", sagte er. Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erklärte, dass auch künftig ohne Einwilligung der Betroffenen mit Verbraucherdaten gehandelt werden dürfe, so Vorstand Gerd Billen. Zudem sei es weiterhin leicht, den Kunden Einwilligungen in die Verwendung ihrer Daten zu Werbezwecken unterzuschieben. In einer Umfrage von Infratest Dimap hätten 87 Prozent der Wähler Handlungsbedarf im Bereich Datenschutz festgestellt. (asa)
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