Vorratsdaten - Grüne wollen Schweigen der Telekom brechen

Aufruf zum Datenzurückholen

Mobilfunkfirmen weigern sich, Kunden zu sagen, was sie per Vorratsdatenspeicherung sammeln. Die Grünen wollen den Marktführer nun auf gerichtlichem Weg dazu zwingen.

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Frag deinen Mobilfunkbetreiber, was du letzten Sommer getan hast - so ungefähr könnte eine Aktion umschrieben werden, die die Grünen gerade gestartet haben. "Datenschutzsommer" nennt sie sich und ruft dazu auf, bei Mobilfunkfirmen nachzufragen, welche persönlichen Daten sie über ihre Kunden speichern.

Hintergrund ist das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. Das ist nun seit fast einem dreiviertel Jahr in Kraft. Bisher gibt es noch keine offiziellen Zahlen, wie oft Strafverfolger die nun sechs Monate lang gespeicherten Vorratsdaten auch abrufen. Constanze Kurz vom Chaos Computer Club (CCC) aber schätzt, dass die Zahl der Datenanforderungen in diesem Jahr sicher im sechsstelligen Bereich liegen wird.

Zum Vergleich: Vor Einführung des Gesetzes gab es in Deutschland gemessen am europäischen Vergleich bereits viele Telefonüberwachungen durch Ermittler, doch lagen die Zahlen noch im fünfstelligen Bereich. 2005 beispielsweise genehmigten Richter 35.000 Mitschnitte, 2007 waren es bereits 42.000.

Einsilbige Antworten

Gegenüber ihren Kunden aber sind die Telefonfirmen weitaus weniger auskunftsbereit, wie Malte Spitz gerade erfahren hat. Er ist im Bundesvorstand von Bündnis90/Die Grünen und interessiert sich beruflich für den Datenschutz. Den vier großen deutschen Betreibern stellte er in den vergangenen Wochen immer die gleiche Frage: "Welche personenbezogenen Daten über mich werden von Ihrem Unternehmen gespeichert? Hierbei bitte ich Sie um Auskunft über die gespeicherten Daten selbst - inklusive der im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung (§ 113 a TKG) erhobenen Daten."

Die Antwort sei bei allen gleich einsilbig gewesen, sagt Spitz: Danke für Ihre Anfrage, aber das ist uns leider nicht möglich. Im Übrigen solle er sich keine Sorgen machen, die Daten würden nur innerhalb des Unternehmens eingesetzt und nur an Strafverfolger weitergegeben. Rechtlich eine bedenkliche Mitteilung. Immerhin gilt das Bundesdatenschutzgesetz auch für die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung erhobenen Informationen - das zumindest ist die Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar. Und damit darf jeder Bürger erfahren, wer was über ihn speichert.

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Nonpareille 27. Aug 2009

Kohl war bestimmt nicht mein Freund, aber wer er das, der alles so verteuert hat, dass...

S.A. 26. Aug 2009

So so. Ich frage mich allerdings, was die Anbieter mit der Aussage meinen: ... die Daten...

Whoknows 26. Aug 2009

Zumindest mit genügend VerstanD, um auch Beiträge mit richtiger Grammatik zu verfassen ;-)

Egalator 26. Aug 2009

Das ist doch egal, was gegen den Datenschutz verstößt. Was glaubst Du denn, warum die...

qay 25. Aug 2009

Musst ein klein wenig weiter denken. Mit dem Auto fährst du von A nach B und steigst aus...

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