Darf Wahlwerbung remixt werden?

Streit um Schäuble-Wahlplakat-Remix-Wettbewerb

Netzpolitik-Blogger Markus Beckedahl hat zu einem "Schäuble-Wahlplakat-Remix-Wettbewerb" aufgerufen, der mittlerweile mehr als 170 Beiträge bekommen hat. Doch nun droht Ärger, denn die Fotografin des satirisch umgestalteten Plakats sieht ihr Urheberrecht verletzt.

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So streiten Beckedahl auf der einen und die Fotografin Laurence Chaperon auf der anderen Seite darüber, ob das auf Basis ihrer Fotos entstandene Wahlplakat der CDU von anderen satirisch umgestaltet werden darf. Beckedahl findet, "dass Remixen und damit das kreative Auseinandersetzen mit Parteienwerbung in einer demokratischen Gesellschaft vor allem im Wahlkampf möglich sein sollte".

Chaperon beruft sich auf ihr Urheberrecht, sie betrachtet ihre Fotos als Kunstwerk und will eine unerlaubte Nutzung unterbinden.

Anders als in solchen Fällen üblich wandte sich Chaperon mit einer E-Mail an Beckedahl, nicht direkt mit einer Abmahnung. Zudem tauschten die beiden ihre Standpunkte in zwei Telefongesprächen aus. Wirklich nähergekommen ist man sich dabei wohl nicht.

Trotz des drohenden juristischen Ärgers will Beckedahl an der Aktion festhalten. Er verweist auf die Nutzungsbedingungen, die die CDU zusammen mit den Motiven veröffentlicht hat. Diese erlauben eine honorarfreie Nutzung der Motive zur redaktionellen Berichterstattung bis zum 31. Dezember 2009. "Es sollte vollkommen offensichtlich sein, dass der Remix-Wettbewerb im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung im Bundestagswahlkampf 2009 stattgefunden hat. Insofern gehe ich weiter davon aus, dass die Aktionen im Rahmen der von der CDU eingeräumten Nutzungsbedingungen stattgefunden haben. Dazu sind auch verschiedene Freiheiten im Spiel: Die Sache berührt sowohl das Zitatrecht, als auch die Kunst- und Satirefreiheit. Und durch die eingeräumten Nutzungsfreiheiten durch die CDU dürfte es auch die Pressefreiheit berühren", legt Beckedahl seinen Standpunkt dar.

Dennoch hat Beckedahl "die Auswahl der geremixten Werke stark eingeschränkt" und ist der Aufforderung zur Löschung somit zum Teil nachgekommen. "Die schönsten Motive lasse ich aber drauf. Den Rest findet man durch den Hash-Tag #cduremix09 im Netz."

Eines macht Beckedahl aber klar: "Absolut inakzeptabel und kontraproduktiv sind übrigens beleidigende Mails an die Fotografin."


StasiKanzler 13. Aug 2009

12.08.2009, 16:12 Uhr Jockey sagt: und die verantwortlichen Verbrecher bekommen...

darfsatirealles 12. Aug 2009

Siehe Spiegel Video: http://www.spiegel.de/video/video-1016322.html

derantwortgeber 12. Aug 2009

Schau mal ins UrhG § 46 : http://bundesrecht.juris.de/urhg/__46.html

Z wie Zorro 12. Aug 2009

Tut mir ja echt leid, aber Du schreibst ziemlichen Unsinn.

Z wie Zorro 12. Aug 2009

Es gibt kein "Verwertungsrecht". Das Urheberrecht regelt, welche Rechte der Urheber...

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