Verbraucherschützer gehen gegen soziale Netzwerke vor

AGB und Datenschutz bei MySpace, Facebook, Lokalisten, WKW und Xing im Visier

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nimmt die Anbieter sozialer Netzwerke ins Visier. Er leitete Unterlassungsverfahren gegen die Plattformen MySpace, Facebook, Lokalisten, Wer-kennt-wen und Xing ein.

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Die Verbraucherschützer kritisieren Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen, die Nutzer benachteiligen und den Betreibern weitgehende Rechte einräumen. Im Kern geht es um Regelungen zur umfassenden Datennutzung und -verarbeitung, die oft ohne Einwilligung des Nutzers und weit über den eigentlichen Zweck hinaus erfolgten.

"Die Bedeutung sozialer Netzwerke nimmt stetig zu. Jetzt müssen die Betreiber ihre Hausaufgaben in Sachen Verbraucherschutz machen", kommentiert vzbv-Vorstand Gerd Billen das Vorgehen. Und weiter: "Dem Betreiber alle Rechte - dem Verbraucher bleibt das Schlechte: Nach diesem Motto scheinen die sozialen Netzwerke viel zu häufig zu verfahren". Angesichts einer Vielzahl von Selbstverpflichtungen und anderer Erklärungen der Betreiber hatten die Verbraucherschützer "nicht mit solch schlechten Standards gerechnet".

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Anbieter auf, Voreinstellungen für die Datennutzung schon bei der Registrierung nutzerfreundlich zu gestalten. So sollen die Betreiber sicherstellen, dass Daten nur verwendet werden dürfen, wenn der Nutzer ausdrücklich einwilligt. Dies gelte für jede Form der Werbung ebenso wie für die Frage, ob die eigenen Daten über Suchmaschinen aufzufinden sind.

Auch beim Urheberrecht liege einiges im Argen, denn einige Anbieter lassen sich laut AGB vom Nutzer umfängliche Rechte an von ihnen erstellten Inhalten übertragen, so dass mit den Inhalten beliebig verfahren werden kann. So sei es möglich, dass "Privatfotos ungefragt in einer Zeitung oder im Fernsehen landen", heißt es in einer Erklärung der Verbraucherschützer.

Darüber hinaus kritisieren die Verbraucherschützer, dass sich einige Anbieter das Recht vorbehalten, "aus beliebigen Gründen" Inhalte zu löschen oder "ohne vorherige Mitteilung" und "ohne Angabe von Gründen" den Zugang für Mitglieder zu sperren. Sie fordern, dass in solchen Fällen die Nutzer informiert werden.


redwolf 17. Jul 2009

Ich bin auch Forennutzer, wie Forenbetreiber und muss sagen, dass i.d.R. ein...

DaM 14. Jul 2009

jap! ich zuckte bei der aufzählung auch kurz...

RE:sdf-fds 14. Jul 2009

Referenz:" "(sdf-fds). Diesem Herrn sdf-fds und den betreffenden sogenannten sozialen...

`s 14. Jul 2009

Dreifach-AUA! Falscher Plural, falsche Sprache, falsches Zeichen!

Pulli 14. Jul 2009

Das Einverständnis des Urhebers haben sie ja, wenn der die AGB bestätigt. Das ist doch...

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Petes Fachinformatrix / 14. Jul 2009

Jaja, die Netzwerke...

Fotos verkaufen - Geld verdienen mit digitalen Bildern! / 14. Jul 2009

Facebook AGB´s Nutzungrechte an Facebook übertragen



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