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Bundesrat winkt Gesetz zu Netzsperren durchVeränderte Fassung vom Juni 2009 ist beschlossen
Der Beschluss bezieht sich auf den im Juni geänderten Gesetzesvorschlag der großen Koalition, der unter anderem nicht mehr vorsieht, dass die Zugriffe auf gesperrte Seiten protokolliert und zur Strafverfolgung verwendet werden sollen.
Das umstrittene Gesetz verpflichtet Provider dazu, den Zugang zu Websites mit Kinderpornografie im Ausland zu blockieren. Das Bundeskriminalamt (BKA) soll die entsprechenden Sites ermitteln und den Providern eine Liste zustellen. Diese müssen dann den Zugang unterbinden. Da die Sperrlisten des BKA unter Verschluss gehalten werden sollen, soll mindestens vierteljährlich ein Gremium aus fünf Experten unter der Führung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz die Listen prüfen. Dieser hatte sich im Vorfeld bereits mehrfach für nicht zuständig erklärt, ist jedoch an die Weisungen der Bundesregierung gebunden. Kritiker des Gesetzes hatten stets "Löschen statt sperren" gefordert, weil sich die Sperren leicht umgehen lassen. Dem trägt Paragraf 2 Rechnung: "Die Aufnahme in die Sperrliste erfolgt nur, soweit zulässige Maßnahmen, die auf die Löschung des Telemedienangebots abzielen, nicht oder nicht in angemessener Zeit erfolgversprechend sind." Der gesamte Text des Gesetzes ist beim Bundesrat als PDF erhältlich. Dass die Provider auch im Ausland bei der Löschung von kinderpornografischem Material durchaus kooperativ sind, hatte der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur im Mai 2009 nachgewiesen: 61 einschlägige Sites wurden in 12 Stunden entfernt, nachdem die Netzaktivisten 348 Provider in 46 Ländern angeschrieben hatten. Dem war eine automatisierte Auswertung von Sperrlisten aus anderen europäischen Ländern vorausgegangen. Kurz vor der Entscheidung des Bundesrates sagte Alvar Freude vom AK Zensur Golem.de, er habe nur "eine Resthoffnung von etwa 10 Prozent", dass Bundespräsident Horst Köhler den Gesetzentwurf nicht unterzeichne. Daran hätten leider auch die rund 134.000 Unterschriften der Onlinepetition gegen die Sperren nichts geändert. Der Entwurf war einer von 93 Tagesordnungspunkten des Bundesrates am 10. Juli 2009, sofern er Gesetz wird, ist er vorerst auf drei Jahre Gültigkeit befristet. Neben der Bekämpfung von Kinderpornografie haben auch schon andere Lobbygruppen eine Ausweitung der Sperrlisten auf Hasspropaganda und Urheberrechtsverletzungen gefordert. (nie)
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