Golem.de
 
Suchen bei Golem.de
Golem.de Newsletter-Abo
Videos bei Golem.de
iPhone 3G - Test iPhone 3G - Test
Detailsuche
Newsletterabo
Verwandte Themen

Politik/Recht, Internet, DSL, WLAN

Verwandte Artikel
Letzte Meldungen

Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden

600 GByte mit 10.000 U/min von Seagate

British Library und Microsoft liefern kostenlose E-Books

Wenn Sicherheitssoftware zu Sicherheitslücken führt

KDE SC 4.4 - Caikaku macht einen großen Schritt

Quadriga Games - ein neues deutsches Spielestudio

Zoomit: SD-Kartenleser fürs iPhone

EA macht weniger Umsatz im Weihnachtsgeschäft

Wie geht es weiter mit dem Kindle?

Samsung S5620: Handy mit kapazitivem Touchscreen und WLAN

Aperture 3 lernt GPS, erkennt Gesichter und bekommt Pinsel

Aiptek MobileCinema D25 - Projektor mit DVD und DVB-T

Optimus: Grafikkerne im Notebook automatisch umschalten

Innenministerium gibt 2 Millionen Euro für Botnetzbekämpfung

Dalvik Turbo soll Android dreimal schneller machen

Amazons S3 lernt Versionierung

Copperlicht - 3D-Engine rendert Quake 3 im Browser

EU-Kommission bekennt Farbe zu ACTA

Samsung Shark: Drei Mobiltelefone für soziale Netzwerke

Kingston profitiert von Preisanstieg bei DRAM und Flash

Infocus-Projektoren über Funk auch mit dem Mac ansteuern

Tankstellen werden zu Akkuwechselstationen

AMD verrät Details zu CPU- und GPU-Kombination Llano

Microsoft: Windows 7 hat keine Probleme mit Notebookakkus

Flash soll auf Macs bald schneller laufen als unter Windows

Speedcommander 13.10 korrigiert Programmfehler

Radeon HD 5570 - DirectX-11 auch für Kompakt-PCs

Deutsche Telekom greift Kabel Deutschland an (Update)

Weitere News


Haben wir etwas übersehen? Dann Mail an news@golem.de.

HOME


Networld / 08.07.2009 / 11:36 Trackback     Versenden     Druck 

Urteil: DSL-Sharing per WLAN verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Geschäftsmodell ist wettbewerbswidrig

Ein Geschäftsmodell, bei dem sich Kunden als Inhaber von Flatrate-Internetzugängen wechselseitig per WLAN einen mobilen Internetzugang zur Verfügung stellen, verstößt gegen das Verbot eines unlauteren Wettbewerbs, entschied das Oberlandesgericht Köln.

Das Kölner Oberlandesgericht hat am 5. Juni 2009 Geschäftsmodelle wie das von Fon für rechtswidrig erklärt (Az. 6 U 223/08). Es bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Köln von Ende 2008 (Az. 33 O 210/07). Ein Unternehmen, das die Leitungskapazitäten von DSL-Anbietern zum Aufbau und Betrieb eines eigenen WLAN-Hotspot-Netzwerks mit Gewinnerzielungsabsicht ausnutzt, verstößt demnach gegen das gesetzliche Verbot eines unlauteren Wettbewerbs.

Im vorliegenden Fall hatte ein kleinerer DSL-Provider den Betreiber eines WLAN-Hotspot-Netzwerks auf Unterlassung und Schadensersatz verklagt. Der Hotspot-Netzwerk-Betreiber hatte seinen Kunden die WLAN-Router überlassen, die sie ihrerseits an den DSL-Flatrate-Zugang des DSL-Providers anschlossen. Per WLAN vermittelten sie dann anderen Mitgliedern des Hotspot-Netzwerks teils kostenpflichtig einen Internetzugang. Von den Einnahmen profitierte der Hotspot-Netzwerk-Betreiber, ohne den DSL-Anbieter an den Einnahmen zu beteiligen. Da auch der DSL-Anbieter selbst WLAN-Hotspots anbietet, handelt es sich um unlauteren Wettbewerb. Derart "schmarotzendes" Verhalten sei im geschäftlichen Handeln unzulässig.

Den DSL-Betreibern würde darüber hinaus potenziell ein Schaden entstehen, wenn ihre Kunden die Flatrate-Bandbreite atypisch übermäßig nutzen würden. Durch die Bereitstellung von WLAN-Zugängen für Dritte würde genau das wahrscheinlich passieren, argumentiert das OLG Köln. Somit würde die Preiskalkulation für die Flatrategebühr aus Sicht des DSL-Anbieters nicht mehr die Kosten widerspiegeln, was negative Auswirkungen auf das Geschäftsmodell des DSL-Anbieters hätte.

Das stellt in den Augen der Richter mittelbar eine "Gefährdung des Wettbewerbs" dar, "weil das Geschäftsmodell der Beklagten, sollte es sich am Markt weiter durchsetzen, das derzeit noch vorhandene und nicht zuletzt auch aus Verbrauchersicht erhaltenswerte Angebot von Flatratetarifen für den Internetzugang grundsätzlich infrage stellt". Denn bei Übernutzung der Leitungskapazitäten, "könnte auf Dauer kein Provider mehr einen Internetzugang zu den bisherigen Pauschaltarifen anbieten". Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Streitfrage hat das Oberlandesgericht eine Revision zugelassen.

Ob auch das kostenlose WLAN-Sharing unter Freunden – also nicht im Rahmen eines Geschäftsmodells - wettbewerbsrechtlich problematisch ist, hat das OLG Köln offengelassen: "Nichtkommerzielle Formen der Vermittlung kabelloser Internetzugänge an Dritte ohne eigenen DSL-Zugang sind nicht Gegenstand des Rechtsstreits." [von Robert A. Gehring] (ji)
Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: "atypische Nutzung" Muss man sich auf der... (Youssarian, 09.07.09 19:22)
Re: Völlig richtiges Urteil (Robin S., 09.07.09 18:38)
Re: Andere Telcos kooperieren mit FON (narf, 09.07.09 11:12)
Schwarzfahren im Internet (emwede, 09.07.09 08:39)
Pizza (Vergleichender, 08.07.09 22:38)
Trackback:

Fonera 2 -- ei, ei, ei (blogdoch.net – jetzt wird zurückgeblogt, 08.07.09 23:48)

A(rsch)typisch Deutschland – fon verstösst gegen UWG? (wir.sind.wernigero.de, 08.07.09 14:32)

fon in Deutschland nicht willkommen... (vanilleeis.twoday.net, 08.07.09 14:15)

Fon declarada ilegal en Alemania al ser considerada competencia desleal (DE) (meneame.net, 08.07.09 13:42)

Links zum Artikel
Bookmarks:
Artikel bei Mister Wong ablegen Artikel bei Yigg ablegen Artikel bei Linkarena ablegen Artikel bei Google ablegen Artikel bei del.icio.us ablegen Artikel bei Webnews ablegen
Aktuelle Artikel

Bundesgerichtshof: Sedlmayr-Mörder müssen Fotos dulden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat geurteilt, dass auch Bilder der Sedlmayr-Mörder in Online-Archiven bestehen bleiben dürfen. Gegen eine Namensnennung in alten Meldungen hatten die aus der Haft entlassenen Mörder des Schauspielers Walter Sedlmayr bereits erfolglos geklagt.

Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz
Buzz - Google macht Twitter und Facebook Konkurrenz Mit Buzz führt Google einen neuen Weg zur Echtzeitkommunikation ein und tritt damit in Konkurrenz zu Twitter und Facebook. Mit Funktionen wie Auto-Following und einer Integration in die Inbox von Google Mail soll es leicht werden, Neuigkeiten mit anderen zu teilen und diese zu verfolgen.

Belkins Powerline-Adapter sollen P1901-kompatibel werden
Belkin wird den in Entwicklung befindlichen Powerline-Standard IEEE-P1901 ebenfalls unterstützen. Die aktuellen Gigabit-Powerline- und Homeplug-AV-Adapter des Herstellers sollen mit späteren Firmware-Upgrades zu IEEE P1901 kompatibel werden.

 

 

Audio/Video | Desktop-Applikationen | Foto | Games | Handy | Internet | Mobil | OSS | PC-Hardware | Politik/Recht | Security | Software-Entwicklung | Wirtschaft | Wissenschaft

Ticker | RSS | API | Forum | Zusatz-Dienste | Jobs | IT-Events

Home | Impressum | Werbung | Freunde

Copyright © 1997 - 2010 Golem.de. Alle Rechte vorbehalten.

 

Zum Artikel Text einblenden Text ausblenden