Kein neuer Prozess gegen Pirate-Bay-Betreiber

Betreiber wollen vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen

Der Richter im Prozess gegen die Betreiber des BitTorrent-Trackers Pirate Bay war nicht befangen. Zu dem Schluss kam ein Berufungsgericht in Stockholm. Die Pirate-Bay-Betreiber wollen nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das schwedische Rechtssystem klagen.

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Der Prozess gegen die vier Betreiber des BitTorrent-Trackers Pirate Bay wird nicht neu aufgerollt. Das Stockholmer Berufungsgericht Svea hovrätt hat die Vorwürfe, Richter Tomas Norström sei befangen gewesen, zurückgewiesen, berichtet die schwedische Tageszeitung The Local. Gegen diese Entscheidung ist kein Einspruch möglich.

Das Gericht schloss sich damit dem Votum von Norströms Kollegen an. Sie hatten versichert, Norström sei nur deshalb den Urheberrechtsschutzorganisationen beigetreten, um sich über das Urheberrecht zu informieren und auf dem neuesten Stand zu sein. Kurz nach dem Pirate-Bay-Urteil hatte der schwedische Radiosender Sveriges Radio P3 berichtet, Norström sei Mitglied in mehreren Organisationen zum Schutz des Urheberrechts - zusammen mit führenden Vertretern der schwedischen Unterhaltungsindustrie, die Pirate Bay verklagt hatte. Daraufhin wollten die Verteidiger der Betreiber das Verfahren wegen Befangenheit neu aufrollen lassen.

Keine Zweifel an der Objektivität des Richters

"Das Gericht ist zu dem Schluss gekommen, dass keiner dieser Sachverhalte, weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit, Zweifel an der Objektivität des Richter aufkommen lasse", heißt es einer Stellungnahme. Allerdings kritisierten die Richter, dass Norström vor Prozessbeginn das Gericht nicht über seine Mitgliedschaft in den Organisationen informiert habe. Dann wäre es möglich gewesen, die Befangenheitsvorwürfe eher zu klären. Allerdings sei, so die Richter, die Tatsache, dass Norström seiner Pflicht nicht nachgekommen sei, kein Grund, das Urteil zu verwerfen.

Carl Lundström, Fredrik Neij, Peter Sunde und Gottfrid Svartholm Warg halten allerdings den Vorsitzenden Anders Eka für befangen, schreiben sie in ihrem Blog. Eka gehört der Abteilung Medienrecht am Stockholm Center for Commercial Law an, einem Institut der Universität in Stockholm - zusammen mit Monique Wadsted und Peter Danowsky, die als Anwälte im Prozess die Film- und die Musikindustrie vertraten.

Lundström, Neij, Sunde und Warg haben angekündigt, dass sie beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte eine Klage gegen das schwedische Rechtssystem einreichen wollen.


Ainer v. Fielen 30. Jun 2009

Das meiste wird sicher der Wasa-Erbe beisteuern...

Ainer v. Fielen 30. Jun 2009

Anonymität hat ihre Vorteile, gelle! Ob Du im RL mir gegenüber auch so das Maul...

Captain 30. Jun 2009

Respekt hört da auf, wo andere Leute sich respektlos gegenüber der Allgemeinheit...

Captain 30. Jun 2009

wichtig für wen?

Captain 30. Jun 2009

deswegen auch die Unterscheidung von privat und gewerblich...

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Ralphs Piratenblog / 26. Jun 2009

Piratebay: Befangenheitsantrag abgelehnt



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