BGH: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten

Spickmich.de setzt sich auch vor dem Bundesgerichtshof durch

Schüler dürfen ihre Lehrer im Internet auf Spickmich.de auch weiterhin benoten, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Eine Lehrerin hatte gegen Spickmich geklagt und scheiterte nun mit ihrem Revisionsantrag.

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Die klagende Lehrerin erhielt von ihren Schülern auf Spickmich.de eine Gesamtbewertung von 4,3, die aus dem Durchschnitt der anonym abgegebenen Bewertungen berechnet wird. Sie zog gegen Spickmich vor Gericht und klagte auf Löschung beziehungsweise Unterlassung der Veröffentlichung ihres Namens, des Namens der Schule, der unterrichteten Fächer im Zusammenhang mit einer Gesamt- und Einzelbewertung und der Zitat- und Zeugnisseite auf der Homepage Spickmich.de.

Nachdem die Klage bereits in den vorangegangenen Instanzen erfolglos war, wies nun auch der Bundesgerichtshof die klagende Lehrerin ab (VI ZR 196/08, vom 23. Juni 2009).

In dem konkreten Fall sei die Erhebung, Speicherung und Übermittlung der Daten trotz der fehlenden Einwilligung der Klägerin zulässig, so das Gericht. Es wog das Recht der Klägerin auf informationelle Selbstbestimmung gegen das Recht auf freien Meinungsaustausch ab.

Nach Ansicht des BGH stellen die Bewertungen Meinungsäußerungen dar, die die berufliche Tätigkeit der Klägerin betreffen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt. Konkrete Beeinträchtigungen habe die klagende Lehrerin nicht geltend gemacht. Zudem seien die Äußerungen weder schmähend noch der Form nach beleidigend. Auch die Tatsache, dass die Bewertungen anonym abgegeben werden, mache sie nicht unzulässig, weil das Recht auf Meinungsfreiheit nicht an die Zuordnung der Äußerung an ein bestimmtes Individuum gebunden ist.

Philologen hoffen auf das Verfassungsgericht

Der Deutsche Philologenverband zeigte sich enttäuscht von dem Urteil. Statt sich dem Grundsatzproblem zu stellen, habe der BGH den unhaltbaren Zustand akzeptiert, "dass für Lehrer die Persönlichkeitsschutzrechte nicht im gleichen Umfang wie für Normalbürger gelten", heißt es in einer Stellungnahme. Lehrer müssten daher auch weiterhin damit rechnen, "dass sie anonym abgegebenen Benotungen in leicht manipulierbaren Internetplattformen schutzlos ausgeliefert sind", erklärt der PhV-Bundesvorsitzende Heinz-Peter Meidinger. "Es sei kein Wunder, dass angesichts solcher Schutzlosigkeit immer weniger Abiturienten den Beruf des Lehrers ergreifen wollten."

Die Philologen hoffen nun, dass das Bundesverfassungsgericht den Fall anders bewerten wird.


die Bratpfanne 27. Jun 2009

Die Kunst der "richtigen" Interpretation. Die Schüler lernen zu schreiben was...

NixBeamte 27. Jun 2009

Och, ich war überrascht wie fair die Noten dort sind. Decken sich grundsätzlich mit...

NixBeamte 27. Jun 2009

öh ? Hast du nie was anderes als nen Diktat geschrieben ? Interpretationen, Berichte...

NixBeamte 27. Jun 2009

Öhh, ich bin kein Lehrer ... und ich will nicht absprechen das es einige "schwarze...

kopfkratz 24. Jun 2009

schöne neue welt!

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Computer - Tipps und Tricks / 26. Jun 2009

Spickmich gewinnt



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