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CDU-Politiker will Killerspiele sperrenKein Zugang zu jugendgefährdenden Inhalten
Es hat nicht lange gedauert: Kaum sind die Internetsperren für Kinderpornografie-Seiten beschlossen, kommen Forderungen nach Sperrung weiterer Inhalte. Am Tag nach dem Beschluss des umstrittenen Gesetzes fordert Thomas Strobl, Bundestagsabgeordneter und Generalsekretär der baden-württembergischen CDU, im Kölner Stadtanzeiger, den Zugang zu
gewalthaltigen Spielen im Internet zu sperren.
"Wir prüfen das ernsthaft", sagte Strobl der Tageszeitung. Seine Partei wolle nach dem Amoklauf in Winnenden im März 2009 "nicht zur Tagesordnung" übergehen. "Wenn es einen Nachweis gibt, dass sich Killerspiele negativ auf das Verhalten Jugendlicher auswirken, dann kann das Internet kein rechtsfreier Raum sein." Dabei bleibt unklar, ob in diesem Fall primär der Onlinezugang zu in Deutschland aus Jugendschutzschutzgründen nicht von der USK freigegebenen Spielen erschwert werden soll, oder ob es auch um Spiele geht, die in Deutschland legal von Jugendlichen erworben werden können, aber von manchen Politikern gern polemisch als Killerspiele bezeichnet werden und immer wieder im Zusammenhang mit Amokläufen als Ursache genannt werden. Gäbe es Sperren, die deutsche Internetnutzer von bestimmten Spielen fernhalten sollen, dann wäre der Unterschied zu Kinderpornografie riesig: Letztere ist unabhängig von Alter des Betrachters in Deutschland verboten, für Spiele gibt es Altersfreigaben oder eben auch keine, was sie aber in Deutschland ohne Verbot nicht zwangsläufig illegal macht. Im Gegenteil: Erwachsene können auch nicht von der USK freigegebene oder indizierte Spiele kaufen, sie dürfen nur in Deutschland nicht beworben werden. Müssen Sperren eingerichtet werden, stellt sich dann die Frage: Werden auch renommierte Webseiten aus dem europäischen Ausland gesperrt werden, etwa weil sie Demoversionen zu in Deutschland nicht regulär verkauften Spielen zum Download anbieten? Führt das dann dazu, dass diese Websites komplett gesperrt werden? Oder würden nur die Unterseiten gesperrt? Das Gesetz zu den technisch leicht umgehbaren Internetsperren gegen Kinderpornografie hat Begehrlichkeiten geweckt. Forderungen nach der Filterung von Glücksspielseiten, wie sie Hessens Innenministerium bereits Ende 2008 gefordert hatte, oder von urheberrechtlich geschützter Musik werden nicht lange auf sich warten lassen. [von Christian Klaß und Werner Pluta] (wp)
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