Bundesrat hat große Bedenken wegen Internetsperren

Gesetzentwurf wirft zahlreiche rechtliche und technische Fragen auf

Der Bundesrat hat erhebliche Bedenken gegen die geplanten Gesetzesänderungen zur Einführung von Internetsperren gegen Kinderpornographie. Der Gesetzentwurf werfe zahlreiche rechtliche und technische Fragen auf, "denen im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch nachgegangen werden" müsse, heißt es in einer Stellungnahme.

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Zwar begrüßt der Bundesrat grundsätzlich die Bemühungen der Bundesregierung zur Bekämpfung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie, sieht in dem Gesetzentwurf aber erhebliche Probleme. Schon heute sei das Verbreiten, das Sich-Beschaffen und der Besitz von Kinderpornographie strafbar. Bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden, sollte daher überprüft werden, "ob die bestehenden Möglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden tatsächlich unzureichend sind und wie sie effektiver umgesetzt werden können".

Um die Problematik besser einschätzen zu können, bittet der Bundesrat die Bundesregierung um eine Übersicht oder Schätzung von Servern mit Kinderpornographieangeboten geordnet nach Ländern, in denen deutsche Ermittlungsbehörden direkt oder indirekt Zugriffsmöglichkeiten haben, und Ländern, in denen keine Ermittlungschancen bestehen. Die Sperrlisten sollten letztendlich auf Fälle beschränkt werden, in denen aus rechtlichen Gründen nicht ermittelt werden kann. In den übrigen Fällen sollte ermittelt statt gesperrt werden.

Erhebliche rechtsstaatliche Bedenken hat der Bundesrat gegen den Plan, allein das Bundeskriminalamt die Sperrliste erstellen zu lassen, ohne die Möglichkeit der Überprüfung. Von den Sperren könnten auch legale Internetseiten erfasst werden, zudem betreffe die Sperrung von Internetseiten auch die "Telekommunikationsfreiheit, die Informations- und Meinungsfreiheit sowie die allgemeine Handlungsfreiheit". Daher soll nach dem Willen des Bundesrats ein unabhängiges Gremiums einbezogen werden, um zu verhindern, dass legale Seiten gesperrt werden. Zudem bedürfe es eines effektiven rechtsstaatlichen Verfahrens, damit Betroffene die Löschung eines zu Unrecht erfolgten Eintrags aus der Sperrliste erreichen können, einschließlich entsprechender Entschädigungsregelungen.

Auch mit der Aufzeichnung der Zugriffe auf gesperrte Seiten durch die Provider und deren Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden tut sich der Bundesrat schwer. Damit werde letztlich unterstellt, "dass jeder Zugriff auf das virtuelle Warnschild eine Straftat darstellt", obwohl es zahlreiche technische Möglichkeiten gebe, "einen Internetnutzer ohne dessen Willen und ohne seine Kenntnis zur unterschwelligen dauerhaften Abfrage von Webseiten zu bringen, die dann im Browser-Cache als vermeintliches Beweismittel zum Abruf illegaler Seiten registriert werden". Daher sollten anfallende personenbezogene Daten nicht verwertet und allenfalls anonymisiert für statistische Zwecke genutzt werden.


Herjeh 17. Jun 2009

Wahl in D ist sowieso urkomisch. Entweder ich hab' rot oder schwarz. Wenn ich eine andere...

Herjeh 17. Jun 2009

Noch weniger, der es gewählt hat! Das ist so, als bestellt jemand Scheineschnitzel und...

Herjeh 17. Jun 2009

Nein! Bei einer demokratische Walentscheid muss man und sollt man nicht über alles seinen...

Taifun 15. Jun 2009

Wer nicht wählt darf sich nicht beschweren.

imperialist 15. Jun 2009

Unser Land? Mein Land!

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_oo_ / 13. Jun 2009

es geht eben doch um Zensur



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