Bitkom: Bibliothek und Uni nicht von Netzsperren ausnehmen

IT-Branchenverband sieht Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten

Der IT-Branchenverband Bitkom sieht bei den von der Bundesregierung geplanten Internetsperren Nachbesserungsbedarf in mehreren Punkten. Staatliche Internetanbieter wie Bibliotheken und Universitäten sollten nicht von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden.

Anzeige

Vor der öffentlichen Anhörung im Bundestag hat der Bitkom gefordert, das Gesetz zu Internetsperren nachzubessern. "Der vorliegende Gesetzentwurf muss kurzfristig nachgebessert werden", so Verbandschef August-Wilhelm Scheer. Unklar sei, warum staatliche Internetprovider wie Bibliotheken und Universitäten von der Pflicht zur Sperrung ausgenommen werden sollen. Scheer befürchtet, dass das ganze Vorhaben deshalb verfassungsrechtlich scheitern könnte.

Dem Entwurf zufolge sollen nur Diensteanbieter, die ein Kommunikationsnetz für mindestens 10.000 Teilnehmer betreiben, die vom Bundeskriminalamt (BKA) in einer Sperrliste aufgeführten Internetseiten blockieren müssen. Staatliche Einrichtungen wie Behörden, Bibliotheken, Universitäten und Schulen sind ausgenommen. Mit der Zahl von mindestens 10.000 Teilnehmern will die Koalition nach eigenem Bekunden sicherstellen, dass nicht zu viele Unternehmen Zugang zur Sperrliste erhalten.

Das Gesetz soll laut Bitkom zudem erst nach einer Umsetzungsfrist von sechs Monaten gelten, weil die Provider mit umfangreichen technischen, personellen und organisatorischen Maßnahmen für die Umsetzung sorgen müssten. "Das geht nicht von heute auf morgen", so Scheer.

Zudem ruft der IT-Verband nach einem eigenständiges Gesetz gegen Kinderpornografie im Internet. Die umfangreichen, speziellen Regelungen gegen Kinderpornografie sollten nicht in das Telemediengesetz gepresst werden, so Scheer. Damit könne auch deutlich gemacht werden, dass die Internetsperren künftig nicht generell gegen eine Vielfalt unerwünschter Webinhalte eingesetzt werden sollten.

Scheer widerspricht auch dem Plan, jeden Aufrufer kinderpornografischer Webadressen an die Staatsanwaltschaften zu übermittelt. Nutzer liefen Gefahr, über Spammails oder Schadprogramme solche Adressen unbeabsichtigt aufzurufen. Auch Internetnutzer ohne pädophile Neigungen könnten so in Verdacht geraten. Der einmalige Aufruf einer gesperrten Webadresse dürfe daher nicht zu einer generellen Kriminalisierung führen, sagte der Bitkom-Chef.


:-) 28. Mai 2009

Warum sollten Adressen, die Stop-Schilder zeigen, strafbar sein?

ludolf 27. Mai 2009

redwolf_ ich würde eher sagen auf Drängen der Regierung (für die Provider ist es ja nur...

redwolf_ 27. Mai 2009

Bringt nichts, sobald der Gesetzesbeschluss auf drängen der Provider durchgesetzt wird...

redwolf_ 27. Mai 2009

Selbst wenn sie veröffentlich werden, werden die Seiten auf denen sie veröffentlicht...

:-) 26. Mai 2009

Manche Einrichtungen kann man nicht (als ganzes) mit einem Filter versehen. Nur ein...

Kommentieren




Anzeige
  1. Mitarbeiter Batch-Prozesse (m/w)
    HUK-COBURG Versicherungsgruppe, Coburg
  2. JAVA-Entwickler/in
    über Schlagheck Radtke Oldiges Executive Consultants GmbH, Süddeutschland
  3. IT Manager (m/w)
    Seaarland Shipmanagement GmbH & Co. KG, Hamburg (Reisebereitschaft)
  4. IT Servicetechniker (m/w) Prozess- und Steuerungssoftware
    Marel Food Systems über Mercuri Urval GmbH, Großraum Osnabrück

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


Meistgelesen
  1. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  2. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben

  3. Smartphone-App

    Remove löscht störende Menschen im Bild

  4. Google

    Wir haben den größten DNS-Dienst

  5. Nortel Networks

    Nortel war fast zehn Jahre lang gehackt


Meistkommentiert
  1. Kommentare: 270 | letzter Beitrag 13.02. 23:28

  2. Kommentare: 202 | letzter Beitrag 10:20 Uhr

  3. Kommentare: 194 | letzter Beitrag 14.02. 13:50

  4. Kommentare: 117 | letzter Beitrag 14.02. 12:39

  5. Kommentare: 104 | letzter Beitrag 10:25 Uhr

Mehr


  1. Zynga

    2,9 Millionen zahlende Kunden bei Castleville & Co.

  2. Cloud-Smartphone

    Acer bestätigt Cloud Mobile mit Android 4

  3. Ron was wrong, Whit is right

    RSA-Schlüssel unsicherer als gedacht

  4. Bioware

    Kurz die Welt retten in der Demo zu Mass Effect 3

  5. Adobe

    Photoshop CS6 mit Content-Aware Move

  6. Google

    Wir haben den größten DNS-Dienst

  7. Lensbaby

    Teleobjektiv mit absichtlicher Unschärfe

  8. Smartphone-App

    Remove löscht störende Menschen im Bild

  9. Radeon HD 7770 und 7750 im Test

    Die Grafikkarte mit 1 GHz für 159 Euro

  10. Youporn-Betreiber

    Hacker will 350.000 Datensätze bei Pornoseite erbeutet haben



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


IBM-Mainframe: Nasa schaltet letzten Großrechner ab
IBM-Mainframe
Nasa schaltet letzten Großrechner ab

Die Nasa hat den letzten IBM-Mainframe abgeschaltet. Damit gehe eine Rechnerära bei der Nasa zu Ende, schreibt deren IT-Chefin.

  1. Grail Nasa veröffentlicht Video von der Rückseite des Mondes

Blackhole Toolkit: Cryptome gehackt und mit Malware infiziert
Blackhole Toolkit
Cryptome gehackt und mit Malware infiziert

Cryptome ist gehackt und mit einer Schadsoftware infiziert worden. Der Schadcode hatte alle Seite das Angebotes befallen, das deshalb komplett wiederhergestellt werden musste.

  1. Evilshadow Microsoft Store in Indien gehackt
  2. Nach Hackerangriff Polizei-Webserver in Nordrhein-Westfalen seit 12 Tagen down
  3. Windows und Office 21 Sicherheitslücken in Microsofts Software

Club-Mate: Hack fürs Hirn
Club-Mate
Hack fürs Hirn

Es sprudelt, schäumt und schmeckt - nicht jedem. Macht nichts: Club-Mate ist Kult und aus der Hackerkultur nicht mehr wegzudenken. Wie es dazu kommen konnte, erzählt das Buch Hackerbrause.

  1. Retro-Gnome Cinnamon 1.2 stabilisiert API und Desktop
  2. Linux Mint Cinnamon wird wohl Standarddesktop
  3. 28C3 Hacker hinter feindlichen Linien

Zum Artikel