Das Google-Handy darf weiter verkauft werden

HTC muss Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen

Überraschende Wendung: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am Montag in einem kurzfristigen Beschluss die drohende Vollstreckung einer einstweiligen Verfügung gegen den taiwanischen Mobiltelefonhersteller HTC bis zum Ende des Hauptverfahrens um Patentverletzung ausgesetzt.

Anzeige

HTC darf das Google-Handy Magic vorerst weiter verkaufen, muss allerdings nun eine Sicherheitsleistung in Höhe von 7,5 Millionen Euro hinterlegen. Im Gegenzug darf das Unternehmen weiterhin seine UMTS-Telefone, darunter die Google-Handys "G1" von T-Mobile und "Magic" von Vodafone, in Deutschland verkaufen.

Geklagt hatte die Münchner Rechteverwertungsgesellschaft IP-Com auf Verletzung wichtiger UMTS-Patente. Vor dem Landgericht Mannheim hatte IP-Com recht bekommen und damit gedroht, Ende dieser Woche alle Importe unterbinden zu lassen. HTC weist die Lizenzforderungen durch IP-Com dagegen als unverhältnismäßig hoch und wettbewerbsbehindernd zurück.

Bernhard Frohwitter von IP-Com erklärte dem Handelsblatt auf Anfrage, dass man "gut mit dem Beschluss leben könne", aber natürlich auf eine Bestätigung gehofft hatte. Christian Rohnke, Partner bei der internationalen Kanzlei White & Case LLP, erklärte für HTC, dass die Entscheidung "relativ ungewöhnlich" sei. Das OLG habe klargemacht, dass man keine patentrechtliche Drohkulisse gegen HTC habe aufbauen wollen. Eine ursprünglich für Donnerstag angesetzte Anhörung der Parteien ist damit abgesagt.

HTC macht nach eigenen Angaben aus dem Beschluss (AZ: 6 U 38/09), der dem Handelsblatt vorliegt, in Deutschland im Kalenderjahr zwischen 160 und 200 Millionen Euro Umsatz. Davon entfallen rund 85 Prozent auf UMTS-Geräte. Vor diesem Hintergrund sieht das OLG den möglichen wirtschaftlichen Schaden für HTC durch eine sofortige Zwangsvollstreckung und einen Lieferstopp als "erheblich" im Verhältnis zu den Folgen für IP-Com. Die bestünden im Zweifel nur in einem eventuell verspäteten Eingang von Lizenzgebühren. Der Abschluss des Hauptverfahrens wird derzeit nicht vor Anfang 2010 erwartet. Die vom Gericht festgesetzte Sicherheitsleistung liegt in der Höhe, die HTC selbst zuvor als pauschale Lizenzzahlung angeboten hatte.

Zum Verfahren selbst schreibt der 6. Zivilsenat des OLG, dass die Frage, ob HTC die fraglichen Patente verletzt habe, zum aktuellen Zeitpunkt noch "völlig offen" sei. Auch sei nicht klar, ob alle UMTS-Geräte von HTC Patente von IP-Com verletzen würden. Der Senat "neigt aber bei vorläufiger Betrachtung", so heißt es weiter, zur Meinung der Vorinstanz: Das würde eine Bestätigung des Urteils zuungunsten HTCs bedeuten.

IP-Com hat eine weitere Klage aus der gleichen Serie von UMTS-Patenten gegen den Marktführer Nokia angestrengt. Hierbei geht es um rund 12 Milliarden Euro Lizenzforderungen. Der Ausgang des HTC-Verfahrens gilt als wichtiger Meilenstein für das Nokia-Verfahren. [von Axel Postinett / Handelsblatt]


ch0wn 12. Mai 2009

Google-Handy ist eklig. Ich mag Google und ich mag Android, aber das ganze als Google...

WindowsSiebenMu... 12. Mai 2009

Da seid ihr auf der sicheren Seite, denn da werden keine Patente wichtiger Firmen...

wazzup 12. Mai 2009

nein? mit welchem recht können die dann irgendwelche trivialpatente gegen wahrscheinlich...

Delphino 12. Mai 2009

Verwenden die Inhaber überhaupt ihre Patente? Finde dass das so geregelt werden müsste...

Siga 12. Mai 2009

Patente schützen die Investitionen in Innovationen. - Schöpfungshöhe - Neu Die...

Kommentieren


SMS-Worldwide.eu / 13. Mai 2009

HTC darf Google-Handy weiter verkaufen



Anzeige
  1. User Experience Designer (m/w)
    PAYBACK GmbH, München
  2. Mobile Backend Developer (m/w)
    insparx GmbH, Munich
  3. Support Engineer (m/w) Chromeleon Level 3/4-Support
    Thermo Fisher Scientific | Dionex Softron GmbH, Germering bei München
  4. Software-Entwickler dotNET/C# (m/w)
    LS telcom AG, Lichtenau

 

Detailsuche


Folgen Sie uns
       


  1. Need for Speed Rivals

    Verfolgungsjagden zwischen Cops und Rasern

  2. Digitimes

    Windows-8-Tablets sollen 8 Prozent des Marktes erreichen

  3. Doc Patch

    Das Grundgesetz wird Open Data

  4. Bibliotheca Augusta

    Bibliothek stellt Buchscans unter Creative-Commons-Lizenz

  5. 802.11ac

    Erster Chipsatz für WLAN mit 1,7 GBit/s

  6. Windenergie

    Google kauft Hersteller von Windkraftwerken

  7. Amazon

    App-Shop für Android als Browser-Version gestartet

  8. Atari

    Rollercoaster Tycoon ab 3,5 Millionen US-Dollar im Angebot

  9. Legale Privatkopien

    "EU-Vorschlag würde freies Kopieren erlauben"

  10. Ausprobiert

    Das neue Google Maps ist beeindruckend schnell



Haben wir etwas übersehen?

E-Mail an news@golem.de


Anzeige
Datenschutz-Grundverordnung: Chaos Computer Club fürchtet Datenschutzauflösung durch EU
Datenschutz-Grundverordnung
Chaos Computer Club fürchtet Datenschutzauflösung durch EU

In einem offenen Brief an Innenminister Friedrich wird kritisiert, dass Deutschland sich in der EU dafür einsetzt, das heutige Datenschutzniveau weiter abzusenken.

  1. PNR Europaparlament stimmt gegen Flugdaten-Vorratsspeicherung
  2. Right to Know Kommt eine Informationspflicht für personenbezogene Daten?
  3. Datenschutzbestimmungen EU-Datenschützer knöpfen sich Google vor

Engine: Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen
Engine
Unity-Basis kostenlos mit Mobile-Werkzeugen

Hobbyentwickler und kleine Studios können mit der Unity-Engine ab sofort kostenlos für Android und iOS produzieren. Etwas später sollen auch die Werkzeuge für Windows 8, Blackberry und weitere mobile Plattformen verfügbar sein.

  1. Eve VR ausprobiert Freie Sicht im Cockpit von Eve Online
  2. Test Ubuntu 13.04 Raring Ringtail geht's langsam an
  3. Unity Hat Adobe das Interesse an Flash verloren?

Telekom: Bundestagspetition gegen Drosselung gestartet
Telekom
Bundestagspetition gegen Drosselung gestartet

Eine Petition auf der Plattform des Bundestages will die DSL-Drosselungspläne der Telekom durch ein Gesetz stoppen. Sie fordert die Gleichbehandlung von Datenpaketen unabhängig von ihrem Inhalt und ihrer Herkunft.

  1. Drosselung Piratenchef fordert Verstaatlichung der Netze der Telekom
  2. Vectoring der Telekom Bundesnetzagentur genehmigt VDSL mit 100 MBit/s
  3. Kündigungsgrund Wenn der Telefon-DSL-Anschluss nicht voll funktioniert

Zum Artikel