Zypries: Anonymität der Internetnutzung weiter einschränken

Verleger und Ministerin wollen Leistungsschutzrecht der Presse

Justizministerin Brigitte Zypries will den deutschen Verlegern im Streit mit dem Dienst "Google Books" den Rücken stärken. Angesichts der zahlreichen Verletzungen geistigen Eigentums im Internet bestehe die Frage, ob die Anonymität des Internets nicht weiter eingeschränkt werden sollte.

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Google solle das geltende Urheberrecht bei dem Dienst "Google Books" für gescannte Bücher respektieren. Das forderte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) auf einer Konferenz zur Zukunft des Urheberrechts ihres Ministeriums.

"Ich habe mit Google Gespräche geführt und klar gemacht, dass diese Verstöße gegen das Urheberrecht nicht akzeptabel sind. Jeder deutsche Autor sollte daher auch prüfen, ob seine Bücher von der Scan-Aktion bereits betroffen sind" sagte Zypries.

Ende November 2008 hatte sich Google gegen Zahlung von 125 Millionen US-Dollar mit den US-Verbänden Authors Guild und der Association of American Publishers (AAP) auf die Nutzung der kompletten Buchbestände der größten US-amerikanischen Bibliotheken geeinigt, die der Internetkonzern gescannt hatte. Google kann so Millionen Titel über die Plattform Google Books zugänglich machen. Die Vereinbarung hatte einen mehrjährigen Streit zwischen Google und den US-Rechteinhabern beendet.

Die deutschen Verlage und Autoren stören sich daran, dass Googles Vereinbarung mit US-Autoren und Verlagen auch für ausländische und somit deutsche Autoren und Verlage gelten soll. Unter den circa 7 Millionen Büchern, die von dem Vergleich erfasst werden, seien auch zehntausende deutschsprachige Buchtitel, so der Börsenverein des Deutschen Buchhandels.

Der Onlinezugang zu geschützten Werken, die nicht mehr gedruckt werden, erfolgt bei Google Books gegen Bezahlung und ist in Bibliotheken kostenlos. Dabei könne ein Rechteinhaber diese nur schützen, wenn die Werke in ein Buchrechte-Register eingetragen werden, kritisieren die deutschen Verleger. Titel, die weiterhin aufgelegt werden, kommen nur bei Zustimmung der Verleger und Autoren in das Angebot der Google-Buchsuche.

"Da werden ohne Einwilligung der Rechteinhaber im großen Stil Bücher digitalisiert und im Internet veröffentlicht. Erst anschließend fängt man an, mit den Autoren über eine Vergütung zu verhandeln. Um es ganz deutlich zu sagen: So geht es nicht", sagte Zypries. Das sei eine ganz erhebliche Verletzung des geistigen Eigentums. "Ich teile die Kritik von deutschen Autoren und Verlagen an Google", sagte sie.

Es sei deshalb richtig, dass sich die Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) hier für die Rechte deutscher Autoren und Verlage stark mache. Die Proteste hätten zu dem Vergleich vor einem US-amerikanischen Gericht geführt und dazu, dass die Frist, innerhalb derer deutsche Rechteinhaber entscheiden können, ob sie diesen Vergleich annehmen oder nicht, bis September 2009 verlängert wurde.

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RolandH 10. Jul 2009

/nt

Youssarian 11. Mai 2009

Jedermann hat eine Stimme und kann für Klugheit (in welcher Form auch immer), für...

Youssarian 11. Mai 2009

Nein? Es ist jedenfalls seit ein paar Jahrzehnten (oder sind es gar Jahrhunderte...

franzel1111 10. Mai 2009

jetzt darfst du 3x raten warum das wohl so ist.

franzel1111 10. Mai 2009

Erst wird das Thema "kinderschänder" vorgeschoben um eine Infrastruktur für die...

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Blog of Ingo Jürgensmann / 09. Mai 2009

Anonymität weiter einschränken

NW-Software / 08. Mai 2009

Mein Senf zum Thema Internetzensur

Petes Fachinformatrix / 07. Mai 2009

Was ist anonym im Internet?

Prapagonda / 07. Mai 2009

Surfen im Netz nur noch mit Ausweis



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