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Verfassungsbeschwerde gegen Datenweitergabe ins AuslandBeschwerdeführer: Datenweitergabe ist Eingriff in die Grundrechte
Auf Antrag von zwei Juristen soll das Bundesverfassungsgericht prüfen, ob die Weitergabe von persönlichen Daten von Bundesbürgern an Behörden im Ausland rechtmäßig ist (Aktenzeichen 2 BvR 637/09). Die Beschwerdeführer wollen erreichen, dass das Gericht das Übereinkommen über Computerkriminalität, das der Europarat 2001 getroffen hat und dem Deutschland 2008 beigetreten ist,
für unvereinbar mit dem Grundgesetz und damit für nichtig erklärt. Einer der beiden Beschwerdeführer ist Patrick Breyer, der auch im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist.
Mit dem Beitritt zu dem Abkommen habe sich die Bundesregierung verpflichtet, anderen Mitgliedsstaaten Beweismaterial in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. So müsse die deutsche Polizei auf Verlangen von ausländischen Strafverfolgern beispielsweise Computer beschlagnahmen oder Aufzeichnungen über Telefonverbindungen speichern und weitergeben. Nach Ansicht der Beschwerdeführer bedürfe es deshalb "einer grundsätzlichen Klärung der verfassungsrechtlichen Pflichten des deutschen Gesetzgebers bei einer Zusammenarbeit mit dem Ausland". "Wir sind durch das angegriffene Gesetz unmittelbar, selbst und gegenwärtig in unseren Grundrechten betroffen. Das Gesetz ermöglicht es nämlich, dass jederzeit in unsere Grundrechte eingegriffen werden kann", kritisieren die beiden in ihrer 93-seitigen Verfassungsbeschwerde, die sie am 23. März 2009 eingereicht haben. Die beiden Juristen haben ihre Beschwerde auch im Hinblick auf anstehende "weitere vergleichbare Gesetzesvorhaben" eingereicht, wie beispielsweise das Abkommen über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerwiegender Kriminalität mit den USA. Breyer forderte die Bundestagsabgeordneten auf, bis zu einer Entscheidung des Gerichts keiner "noch weiter gehenden Informationsauslieferung an das Ausland zuzustimmen". Die Karlsruher Richter müssen die Beschwerde nun prüfen und darüber entscheiden, ob sie sie annehmen. (wp)
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