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Regierung beschließt Netzsperren mit Zugriffsaufzeichnung"Jeder Klick auf einen Link im Internet wird zum Risiko"
Die Bundesregierung hat am 22. April 2009 auf Vorlage des Bundeswirtschaftsministeriums ein Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornografie in Kommunikationsnetzen beschlossen. Es setzt damit die erst kürzlich beschlossenen Eckpunkte um. Die neuen Regelungen enthalten Änderungsvorschläge zum Telemediengesetz (TMG) und zum Telekommunikationsgesetz (TKG). Teil der Vorlage der Bundesregierung ist auch der Plan, im Rahmen der Internetsperren die Zugriffe auf blockierte Seiten aufzuzeichnen und die Protokolle dem BKA zugänglich zu machen. "Wesentliche Inhalte des geplanten Gesetzes sind: Die anfallenden Daten können für die Strafverfolgung genutzt werden", teilt das Bundesjustizministerium mit. "Dazu muss die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit haben, die Identität solcher Internetnutzer aufzudecken. Dies hat die CSU gefordert. Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung dies in ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt hat", sagte CSU-Innenexperte Stephan Mayer.
Schleswig-Holsteins Landesdatenschützer Thilo Weichert bestätigte Golem.de, dass damit das Mitloggen von Nutzerzugriffen auf blockierte Seiten Teil der Gesetzesänderung werde. "Das ist genau so", sagte er. "Damit würde sich jeder Internetnutzer schon der Gefahr einer Strafverfolgung aussetzen, wenn er eine ihm noch nicht bekannte Adresse aufruft", hatte Weichert zuvor kritisiert. "Ich hoffe, dass der Bundestag dies nicht beschließen wird", sagte Weichert. Die polizeiliche Kriminalstatistik verzeichne seit Jahren einen Anstieg bei der Verbreitung der Kinderpornografie im Netz, argumentiert die Bundesregierung. So sei in Deutschland im Zeitraum von 2006 bis 2007 ein Zuwachs von 2.936 auf 6.206 Fälle zu verzeichnen. Auf der Basis von geheimen Sperrlisten des Bundeskriminalamts würden alle großen privaten Internetzugangsanbieter verpflichtet, den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten im Internet durch geeignete technische Maßnahmen zu erschweren. (asa)
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