Haftstrafen wegen gewerbsmäßigen Vertriebs von Schwarzkopien

Computerhändler zu Haftstrafen und Schadenersatz verurteilt

Zwei Computerhändler aus Nürnberg und München sind vom Amtsgericht Nürnberg wegen gewerbsmäßigen Vertriebs von Schwarzkopien zu Haftstrafen von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung einer Geldstrafe verurteilt worden. Sie hatten mit gefälschten Versionen von Windows XP gehandelt.

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Der Nürnberger Händler hat laut Microsoft mehr als 8.500 gefälschte CDs mit Windows XP Professional sowie die dazugehörigen Handbücher in Russland anfertigen lassen und an einen Münchner Kollegen verkauft. Dieser fügte den gefälschten Datenträgern gebrauchte Microsoft-Echtheitszertifikate bei und bot sie am Markt zum Fünffachen des Einkaufspreises an. Die gefälschten Produkte seien mehrfach weiterverkauft worden, bis ein Händler genauer hinsah und erkannte, dass es sich um Fälschungen handelte.

Der Münchner Händler hat den gefälschten Datenträgern gebrauchte Echtheitszertifikate (sogenannte Certificate of Authenticity Label - kurz 'CoA Label') beigelegt, die er zuvor von gebrauchten Computern mit "Fön und Messer" abgelöst hatte. Microsoft betont angesichts des Falles: "CoAs sind keine Lizenzen, sondern Echtheitszertifikate. Bei Originalware befinden sie sich entweder auf der Umverpackung oder (bei vorinstallierter Software) auf dem Gehäuse des Computers, auf dem die Software vorinstalliert ist", so Microsoft-Anwältin Swantje Richters.

Am 1. August 2006 hatte Microsoft von verschiedenen Händlern Hinweise darauf erhalten, dass mehrere tausend gefälschte Datenträger im Umlauf seien. Erste Muster der Fälschungen gingen beim Produktidentifikationsservice von Microsoft noch am selben Tag ein. "Der Aufdruck auf den CDs war schlecht zentriert, und es fehlten verschiedene Sicherheitsmerkmale - zum Beispiel beide IFPI Codes", erklärt Johannes Kliemt, Leiter des Microsoft-PID-Teams. "Innerhalb kurzer Zeit konnten über ein Dutzend Händler ermittelt werden, die zumindest Teile der Fälschungen an- und wieder verkauft hatten." Die Staatsanwaltschaft wurde eingeschaltet und die Privat- und Geschäftsräume der Hauptverdächtigen durchsucht.

Im vorangegangenen Zivilprozess hatte Microsoft von den beiden Händlern und ihren Unternehmen Ersatz eines Teils des entstandenen Schadens verlangt. Während sich einer der Händler mit Microsoft noch während des Prozesses auf einen Vergleich einigte, wurden die übrigen Beklagten zur Zahlung von insgesamt über 840.000 Euro verurteilt. Das Landgericht München (Az.: 21 O 11265/07) führte hierzu aus: "Hätten sich die Beklagten - wie es die Pflicht eines jeden Softwarehändlers ist - vergewissert, dass es sich bei den von ihnen erworbenen und vertriebenen Exemplaren der Software um rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke handelt, wäre spätestens durch die Vorlage der streitgegenständlichen Softwarepakete bei der Klägerin klar gewesen, dass es sich hierbei um Fälschungen handelt."

Die verklagten Händler hätten zunächst beteuert, sich keiner Schuld bewusst gewesen zu sein, so Microsoft.


spanther 16. Apr 2009

Das is Blödsinn aber ich hab auch nix anderes erwartet, nachdem du meinen Text noch...

spanther 16. Apr 2009

Eben OpenSource Lizenzen erlauben einem jeden die Verwendung und Benutzung...

richtig 16. Apr 2009

Genau OEM Verträge sind zwischen MS und dem Hardwarehersteller geschlossen, man selbst...

spanther 16. Apr 2009

Fakt ist, du laberst totalen Käse! :D Erstens ist das Schwachsinn, der Code wird NICHT...

Sid Burn 16. Apr 2009

Du hast den Posts deines Vorgänders nichtmal ansatzsweise verstanden. Wenn du eine...

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