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EU geht wegen Phorm gegen Großbritannien vorGroßbritannien soll europäischen Datenschutz ausreichend umsetzen
Die Europäische Kommission hat gegen Großbritannien ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Sie wirft dem Land vor, die EU-Vorschriften zum Datenschutz in der elektronischen Kommunikation nicht angemessen umgesetzt zu haben. Grund ist das umstrittene Werbesystem Webwise des britischen Unternehmens Phorm.
Nach der Datenschutzrichtlinie der Gemeinschaft müssen die Mitgliedsstaaten für die Vertraulichkeit von Nachrichten sorgen, indem sie das Abfangen und Überwachen ohne Einwilligung der Nutzer untersagen. Die British Telecom (BT) hatte jedoch erste Tests des Phorm-Systems ohne Wissen und Einwilligung der Nutzer durchgeführt. Webwise analysiert das Verhalten der Nutzer im Internet, indem es in die Datenpakete hineinschaut ("Deep Packet Inspection"). Anhand der so gewonnenen Nutzerprofile kann Phorm dann Werbung ausliefern, die zum Nutzungsverhalten der Surfer passt. Eine Technologie, wie Phorm sie anbiete, könne für Unternehmen und Verbraucher interessant sein, sagte Viviane Reding, EU-Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien. Allerdings dürfte sie nur unter Einhaltung der EU-Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre eingesetzt werden. Britische Internetnutzer und Europaparlamentarier hatten im Frühjahr 2008 die EU-Kommission wegen des Werbesystems angerufen. Reding hatte daraufhin die britische Regierung aufgefordert, zu dem umstrittenen Werbedienst Stellung zu nehmen. Im September 2008 hatte die britische Regierung erklärt, unter welchen Bedingungen sie das Werbesystem zulassen wolle. Diese Richtlinien waren der Kommission offensichtlich zu lax. Nach Auswertung der Antworten der britischen Regierung auf die Anfragen aus Brüssel sei zu befürchten, "dass es strukturelle Probleme mit der Umsetzung der EU-Vorschriften auf dem Gebiet der Vertraulichkeit von elektronischer Kommunikation durch das Vereinigte Königreich gibt", heißt es in einer Mitteilung der Kommission. "Wir verfolgen den Phorm-Fall nun seit einiger Zeit und sind zu dem Schluss gekommen, dass die Probleme darin liegen, wie das Vereinigte Königreich Teile der EU-Bestimmungen über die Vertraulichkeit von Nachrichten umgesetzt hat", kritisierte EU-Kommissarin Reding. Sie forderte die britische Regierung auf, ihre Rechtsvorschriften an das EU-Recht anzupassen sowie die Behörden mit den nötigen Befugnissen auszustatten, um die Vertraulichkeit der Kommunikation durchzusetzen. "Dadurch dürfte es dem Vereinigten Königreich möglich sein, neuen Problemen des Datenschutzes in der elektronischen Kommunikation, wie sie sich im Fall von Phorm stellten, härter entgegenzutreten. Außerdem sollten die britischen Verbraucher für das Surfen im Internet Sicherheit haben, was den Schutz ihrer Privatsphäre und ihrer Daten angeht." Der erste Schritt des Vertragsverletzungsverfahrens ist ein Schreiben an die Regierung in London. Diese hat nun zwei Monate Zeit für eine Antwort. Schickt sie keine oder stellt sie die Kommission nicht zufrieden, kann die Kommission im zweiten Schritt eine weitere Stellungnahme abgeben. Sollte die britische Regierung dann das nationale Recht immer noch nicht an das europäische anpassen, droht ihr ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof. (wp)
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