Regierung will Onlinedurchsuchung beschleunigt ausweiten
Mit Quellen-TKÜ werden Kommunikationsdaten vor der Verschlüsselung abgegriffen
Die Bundesregierung will die Onlinedurchsuchung nicht nur zur Terrorismusbekämpfung, sondern auch in Strafverfahren erlauben. Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach erklärte, das Bundesjustizministerium habe die Änderung der Strafprozessordnung bereits fertig.
Der Einsatz der Onlinedurchsuchung soll künftig auch auf die Strafverfolgung erweitert werden. Das hat Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) im Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung erklärt. "Ein Entwurf der Bundesjustizministerin zur Änderung der Strafprozessordnung liegt bereits vor. Bei gutem Willen aller Beteiligten lassen sich die neuen Vorschriften in den nächsten Wochen abschließend beraten und beschließen", so Bosbach.
Der Entwurf aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium sehe vor, dass Erkenntnisse aus Onlinerazzien des Bundeskriminalamts oder von Länderpolizeien auch in Strafverfahren ausgewertet werden dürfen. Bislang erlaubt das Bundesrecht laut Bundesgerichtshof das Mittel der Onlinedurchsuchung für die Strafverfolgung nicht. Zur Abwehr möglicher "schwerster Gefahren" ist das BKA bereits seit Januar 2009 ermächtigt, staatliches Hacking einzusetzen.
Mit Quellen-TKÜ gegen Verschlüsselung
Laut der Regierungsplanung soll den Strafverfolgern zugleich auch die sogenannte Quellen-TKÜ erlaubt werden, mit der verschlüsselte elektronische Kommunikation verhindert werden soll. "Die Notwendigkeit zur Quellen-TKÜ ergebe sich in der Regel nur dann, wenn die klassische Telekommunikationsüberwachung wegen der Kryptierung der Inhalte scheitere", hatte die Bundesregierung bereits im November 2007 erklärt. Der Regierungsangriff richtet sich gegen verschlüsselte E-Mails, Datenträger und IP-Telefonie. "Es darf nicht sein, dass Tatverdächtige sich durch moderne Verschlüsselungstechnik der Strafverfolgung entziehen können", sagte Bosbach.
FDP-Innenexpertin Gisela Piltz nannte die Bosbach-Ankündigung, ein solches Gesetzesvorhaben innerhalb weniger Wochen abschließen zu wollen, einen "Schlag ins Gesicht der Bürgerrechte". Dieselbe Bundesregierung behaupte, sie könne in dieser Legislaturperiode kein Gesetz zum Arbeitnehmerdatenschutz mehr vorlegen. Ein Gesetz zum Schutz der Bürgerrechte sei nicht möglich, "ein Gesetz, mit dem in nie da gewesener Weise auf verfassungsrechtlich höchst zweifelhafte Art in die Grundrechte eingegriffen werden soll, soll dagegen in wenigen Wochen realisierbar sein."






Die Hausdurchsuchung endet in dem Augenblick, in dem das erwartete Beweismittel gefunden...
Vielleicht? Vielleicht ist das auch bloß ein Jugendraum in einem Kellerraum, der nichtmal...
Guten Abend, dieser Thread wird geschlossen da der Eröffner hier anscheindend nur...
Ja und bald schnüffeln Sie dann jeden aus, was war das mal mit Meinungsfreiheit und...
Ich finde den Vergleich nicht so schlecht, nach allem was ich in Geschichte so gehört...
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