Tauss-Anwalt beklagt Vorverurteilung durch Staatsanwalt (Up)

Hier soll "jemand zur Strecke gebracht werden"

Der Anwalt des SPD-Medienexperten Jörg Tauss beklagt im Umgang der Staatsanwaltschaft mit seinem Mandanten eine Vorverurteilung, wie er "sie noch nicht erlebt" habe. Gegen Tauss wird wegen des Verdachts des Besitzes von Kinderpornografie ermittelt.

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Der Anwalt des SPD-Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss hat das Vorgehen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe kritisiert, die öffentlich gegen Tauss wegen kinderpornografischer Schriften ermittelt. "Die Ermittlungsbehörde hat meinen Mandanten in einer Weise vorverurteilt, die einer sozialen Exekution nahe kommt", erklärte Tauss' Verteidiger Jan Mönikes dem Tagesspiegel am Sonntag unter Verweis auf die Medienpolitik der Ankläger.

"Es kann nicht sein, dass die Staatsanwaltschaft in einem derart sensiblen Verfahren aus der Distanz stündlich Wasserstandsmeldungen an die Presse weitergibt, ohne dass dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger die Möglichkeit gegeben ist, in der Sache Stellung zu nehmen." Man könne den Eindruck gewinnen, dass "hier jemand zur Strecke gebracht werden soll", sagte Mönikes. Mönikes und dem ehemaligen SPD-Fraktionsvorstand Tauss wird vom Mittwoch, dem 11. März 2009 an Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins Spiegel zufolge soll Tauss mit dem verurteilten Pädokriminellen Sascha H. aus Bremerhaven in eindeutiger Weise kommuniziert haben. Der Bundestagsabgeordnete habe per SMS die Aufforderung versandt, mehr Material zu schicken. Auch habe er Kommentare wie "geil" abgegeben, heißt es unter Berufung auf die Ermittler. H. hatte im Chatraum eines Privatsenders für Darstellungen von Kindesmissbrauch geworben und war deswegen zu neun Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Der Beschuldigte soll auch einen Datenträger an Tauss' Berliner Privatadresse geschickt haben.

Der SPD-Politiker, der sich seit Jahren mit der Bekämpfung von Kinderpornografie beschäftigt, bestreitet die Darstellung. "Ich bin mir absolut sicher, dass der gegen mich erhobene Vorwurf schnell ausgeräumt werden kann." Eine "Revanchehandlung" aus der Szene sei als Erklärung möglich. Tauss hatte in der aktuellen Diskussion um Internetsperren gegen Kinderpornografie davor gewarnt, bürgerliche Freiheitsrechte einzuschränken und stattdessen gefordert, die Strafverfolgung zu intensivieren, um an die Täter heranzukommen.

Wollte Tauss auf eigene Faust ermitteln? Die grüne Abgeordnete Silke Stokar sagte der Berliner Zeitung: "Wer sich mit dem Waffengesetz beschäftigt, kann nicht eine illegale Waffensammlung in seinem Büro anlegen." Wer sich aber über Monate hinweg über dubiose Quellen Material beschaffen möchte, der müsse sich absichern und die Polizei einschalten, kommentierte sie.

Nachtrag vom 08. März 2009, 16:01 Uhr:


Die Karlsruher Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe zurückgewiesen. Oberstaatsanwalt Rüdiger Rehring sagte dem Tagesspiegel, sein Team sei "so zurückhaltend wie möglich vorgegangen." Details und Vorwürfe gegen Tauss seien nicht von der Staatsanwaltschaft veröffentlicht, sondern zuerst von den Medien in die Welt gesetzt worden. Er habe sich als Sprecher der Ermittlungsbehörde erst danach geäußert.


Helmut Karsten 22. Aug 2010

Na dann google Sie MICH mal........ Da wird einem mM nach ein xxx-vorbestrafter 95...

helmutkarsten 22. Aug 2010

Ich darf es nochmal und immer wieder sagen: EIN Tag unschuldiger Haft, ist wie ein Jahr...

Max344 16. Apr 2009

Gefängnis ist scheiße wenn man unschuldig sitzt

spanther 28. Mär 2009

Wenn sie wieder alles vermixen und Jugend mit Kind tauschen als Begriff, ebenso...

annalena 28. Mär 2009

wir haben ein jugendschutz gesetz,sprechen von kindesmissbrauch dazu gehören auch...

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politik.zweiterklasse.de / 29. Mär 2009

Zensur-Lobbyarbeit des BKA



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