Bundesverfassungsgericht entscheidet gegen Wahlcomputer

Überprüfbarkeit der Stimmenzählung für die Wähler nicht gegeben

Das Bundesverfassungsgericht hat sein Urteil zu Wahlcomputern gefällt. Danach sind die bisherigen Wahlautomaten in Deutschland verboten. Bereits der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig, so die Richter, da die Überprüfbarkeit der Stimmenzählung für die Wähler nicht gegeben war.

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Das Bundesverfassungsgericht hat heute in Karlsruhe gegen Wahlcomputer entschieden. Danach war der Einsatz der Abstimmungsrechner bei der Bundestagswahl 2005 verfassungswidrig, weil die Wähler die Stimmenzählung nicht überprüfen konnten. Die Bundeswahlgeräteverordnung sei teilweise nicht mit der Verfassung vereinbar und die Transparenz bei elektronischer Stimmabgabe nicht immer gewährleistet. Der Wahlvorgang müsse ohne Fachkenntnisse nachvollzogen werden können, so die Richter. Weil es aber keine Hinweise auf Fehler gäbe, bleibe die Wahl gültig.

Der Politologe Joachim Wiesner und sein Sohn, der Softwarespezialist Ulrich Wiesner, hatten nach dem Einsatz der Wahlautomaten bei der Bundestagswahl 2005 in knapp 2.000 Wahllokalen in mehreren Bundesländern Wahlprüfungsbeschwerde eingelegt. Die Wiesners halten den Einsatz der Geräte für verfassungswidrig, da es unmöglich ist, "das Zustandekommen des Wahlergebnisses überhaupt zu kontrollieren".

Das Bundesverfassungsgericht gab ihnen recht: Während bei der herkömmlichen Wahl mit Stimmzetteln Manipulationen nur mit "erheblichem Einsatz und einem präventiv wirkenden sehr hohen Entdeckungsrisiko möglich" seien, wären "Programmierfehler in der Software oder zielgerichtete Wahlfälschungen durch Manipulation der Software bei elektronischen Wahlgeräten nur schwer erkennbar".

Ein allgemeines Verbot von Wahlcomputern hat Karlsruhe damit nicht ausgesprochen: "Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, bei den Wahlen elektronische Wahlgeräte einzusetzen, wenn die verfassungsrechtlich gebotene Möglichkeit einer zuverlässigen Richtigkeitskontrolle gesichert ist", heißt es in der Urteilsbegründung.

Klaus Klang, der Landeswahlleiter von Sachsen-Anhalt, wo 80 Wahlcomputer im Einsatz sind, räumte gegenüber dem Sender MDR Info ein, dass es eine "sehr ernstzunehmende" Frage sei, inwieweit von Computern aufgezeichnete Wahlergebnisse nachträglich überprüfbar seien. Nach der technischen Aufzeichnung könne man die Ergebnisse auswerten und die Stimmverteilung feststellen: "Aber ich kann nicht mehr den einzelnen Stimmzettel, die einzelne Stimmabgabe im Einzelnen nachvollziehen."

Wenn das Bundesverfassungsgericht "riesige" Bedenken habe, "dann werden wir am 7. Juni bei unseren Kommunalwahlen und bei den Bundestagswahlen diese Geräte nicht einsetzen". Zu möglichen Hackerangriffen sagte Klang: "Wenn es passiert, dass die Überwachungskette unterbrochen ist, dann habe ich auch die Möglichkeit der Manipulation." Das habe man in Sachsen-Anhalt durch strenge Schulungen und durch hinreichende Informationen bei den Wahlvorständen zu verhindern versucht, was laut Klang auch gelungen sei.


rommi 06. Mär 2009

Oh weia, dich hat wohl der Hafer gestochen GVU? Du argumentierst nicht sondern...

Botschafter Hiobs 05. Mär 2009

wird darüber in den Massenmedien schon nicht mehr berichtet. Über Althaus Schiunfall und...

B. U. 04. Mär 2009

Da kann man sich natürlich schon etwas ausdenken, wie z.B. ausgedruckte die Wahlzettel...

Wikifan 04. Mär 2009

Strafanzeige wegen Wahlbetrugs stellen?

Wikifan 04. Mär 2009

Korrekt! http://www.abendblatt.de/daten/2006/06/06/570156.html

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politik-digital.de / 05. Mär 2009

Links, zwo, drei, vier (KW 10)

Compyblog / 03. Mär 2009

Verfassung 1:0 Wahlcomputer

bastelschubla.de / 03. Mär 2009

Wahl2.0 - ohne Wahlcomputer



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