US-Gericht stärkt Recht auf Anonymität im Internet

Forumsbetreiber müssen Nutzernamen nur unter bestimmten Bedingungen herausgeben

Das oberste Gericht des US-Bundesstaates Maryland hat eine Klage auf Herausgabe der Namen von Forumsnutzern in einem Beleidigungsprozess abgewiesen. US-Bürgerrechtler sehen in dem Urteil eine Stärkung des Rechts auf anonyme Meinungsäußerung im Internet.

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Blog- und Forenbetreiber in den USA müssen die Identität von anonymen Mitgliedern nicht auf Anfrage preisgeben. Das hat das oberste Gericht des US-Bundesstaates Maryland, der Maryland Court of Appeals, entschieden. Das Gericht verwarf damit ein Urteil einer untergeordneten Instanz, die einen Forenbetreiber dazu verurteilt hatte, in einem Beleidigungsprozess die Klarnamen von Diskussionsteilnehmern herauszugeben, berichtet die Tageszeitung Washington Post.

Der Geschäftsmann Zebulon Brodie hatte gegen den Verlag Independent Newspapers auf die Preisgabe der Identitäten mehrerer Nutzer geklagt. Independent Newspapers gibt Lokalzeitungen in mehreren US-Bundesstaaten heraus und betreibt das Forum Newszap.com. Der Verlag verlangt von seinen Nutzern nicht, dass sie im Forum unter ihren richtigen Namen auftreten.

Brodie gab an, die Nutzer, die unter Pseudonymen wie "CorsicaRiver" oder "Born & Raised Here" auftraten, hätten ihn diffamiert, weil sie die hygienischen Zustände in seinem Restaurant beanstandet hatten. Allerdings konnte er die Forumsteilnehmer nicht korrekt identifizieren. Damit habe er nicht das Recht auf die Herausgabe der realen Namen. Die Richter entschieden deshalb zugunsten von Independent Newspapers.

Gleichzeitig setzten sie eine Verfahrensweise für die Zukunft fest. Danach muss ein Kläger zuerst versuchen, den anonymen Nutzer davon zu benachrichtigen, dass er gegen ihn klagen will, etwa indem er in dem betreffenden Forum eine entsprechende Nachricht hinterlässt. Vor Gericht muss der die Beiträge mit den beleidigenden Äußerungen vorlegen und erklären, worin der Schaden liegt, den sie angerichtet haben. Die Richter sollen in der Verhandlung das Recht des anonymen Nutzers auf freie Meinungsäußerung gegen das Anliegen des Klägers abwägen.

US-Bürgerrechtler wie Paul Alan Levy, Rechtsanwalt der Gruppe Public Citizen, begrüßten das Urteil. "Der Gerichtsentscheid bekräftigt das wichtige verfassungsmäßige Recht der Bürger, wenn sie wollen, auch anonym an Debatten über wichtige öffentliche Belange teilzunehmen. Einer Person ohne gute Gründe das Recht zu verwehren, im Internet anonym zu bleiben, hätte eine abschreckende Wirkung auf den öffentlichen Austausch nützlicher Ideen", so Levy.


Alexwebmaster 03. Mär 2009

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Tantalus 03. Mär 2009

Trägst Du ein Namensschild auf der Stirn? Nein? Wenn ich Dir jetzt auf der Straße (oder...

tonydanza 03. Mär 2009

Eben. Dafür haben wir das Netz. Es wird Zeit, dass wir dahin zurückkehren, dass das...

~jaja~ 03. Mär 2009

Da blubbert einer, der nicht registriert ist, und dessen Email Adresse "sagichnicht...

Captain 03. Mär 2009

Klar bin ich anonym, oder warum muss ein Polizist bei einer Personenkontrolle erst meine...

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