Verlage können Sprachausgabe des Kindle 2 deaktivieren
E-Commerce-Konzern knickt vor US-Schriftstellerverband ein
Nach Beschwerden des US-Schriftstellerverbandes The Authors Guild, Amazons neuer E-Book-Reader Kindle 2 verletze Tonaufführungsrechte, hat das Unternehmen den Rückzug angetreten. Autoren und Verleger können die umstrittene Vorlesefunktion (Sprachsynthese) für ihre Produkte nun ausschließen.
Der E-Commerce-Konzern Amazon will keine Konfrontation mit dem US-Schriftstellerverband The Authors Guild, dem 9.000 Autoren, Branchenrechtsanwälte und -agenten angehören. Wie das Unternehmen am 28. Februar 2009 bekanntgab, lässt sich die Vorlesefunktion in dem neuen E-Book-Reader Kindle 2 nun von den Rechteinhabern für ihre Titel deaktivieren.
"Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen", sagte Authors-Guild-Chef Paul Aiken. Dabei handele es sich um eine Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei, so Aitken.
Der am 9. Februar 2009 erstmals öffentlich vorgestellte neue E-Book-Reader Kindle 2 besitzt ein Text-to-Speech-System, das Text in Sprachsignale umwandelt. Bei der Sprachsynthese, die es bereits in den verschiedensten Anwendungen gibt, wird die natürliche Sprachmelodie meist nicht erreicht.
"Die experimentelle Text-to-Speech-Funktion ist legal", erklärt Amazon. "Es wird keine Kopie des Werkes erstellt, es erfolgt keine Bearbeitung und keine Aufführung." Dann heißt es aber weiter: "Wir denken jedoch, dass viele Rechteinhaber es begrüßen, wenn sie die Kontrolle über die Text-to-Speech-Funktion bekommen."
Fred von Lohmann, Chefjustiziar der digitalen Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation, äußerte sich bedauernd über den Rückzug Amazons: "Der Streitfall Text-to-Speech wird warten müssen, bis sich ihm ein anderes innovatives Unternehmen annimmt."






Mit dem Argument könntest du auch der Mutter bzw. dem Vater verbieten etwas seinen...
Das ist ein wichtiger Gedanke, der in der Regel völlig außer acht gelassen wird! Bei...
Stichwort Patches. Nur weil die CD beliebig kopiert werden darf hat noch lange nicht...
Nein, er verkauft nicht "alle Rechte". Der Verkäufer der Software darf ja weiterhin die...
und inswoeit mit Datum gekennzeichnet als deutlcihe erkennbar ist was unter actio und was...
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