Börsenverein will Universität Würzburg verklagen

Streit um digitalisierte Lehrbücher

Der Börsenverein des deutschen Buchhandels bereitet eine Musterklage gegen die Universität Würzburg vor. Der Börsenverein glaubt, die Universitätsbibliothek in Würzburg lege das Urheberrecht zu großzügig aus.

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Der Weg in die Informationsgesellschaft kann steinig sein. Diese Erfahrung muss jetzt auch die Universität Würzburg machen. Die dortige Universitätsbibliothek wollte mit insgesamt 70.000 Euro aus Studiengebühren ihren Studenten die Lektüre von Fachbüchern erleichtern. Das Geld wurde in das Scannen der 500 meistausgeliehenen Fachbücher und die Bereitstellung der elektronischen Fassungen an Leseterminals in der Bibliothek investiert.

Der neue Pragraf 52b des Urheberrechtsgesetzes - Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven - gestattet solches Vorgehen unter bestimmten Umständen. Bibliotheken, Museen oder Archive, die von der gesetzlichen Ausnahmebestimmung Gebrauch machen, müssen dafür im Gegenzug eine "angemessene Vergütung" an die Verwertungsgesellschaft Wort zahlen.

In Würzburg allerdings schlugen die Bibliothekare etwas über die Stränge, wie der Buchreport berichtet. Die Studenten durften die gescannten Bücher nicht nur am Terminal lesen, sondern "komplett herunterladen, ausdrucken und mitnehmen". Der Börsenverein, dem das nicht verborgen blieb, ließ der Bibliothek prompt eine Abmahnung zukommen, die die Universität auch unterschrieb. Seitdem lassen sich die Bücher nicht mehr ausdrucken oder kopieren. Die Studenten müssen also Textpassagen, die sie in eigenen Arbeiten verwenden wollen, wieder vom Bildschirm abschreiben oder abtippen.

Dem Börsenverein genügen diese Einschränkungen allerdings noch nicht. Nach seiner Auffassung dürfte die Bibliothek überhaupt nur Werke einscannen, die von den Rechteinhabern nicht selbst in elektronischer Form angeboten werden. Um diese Frage zu klären, will der Börsenverein vor Gericht ziehen.

Auch die Intranetregelung des Paragrafen 52a des Urheberrechtsgesetzes möchte Börsenvereinsjustiziar Christian Sprang gerichtlich prüfen lassen, da seiner Meinung nach manche Hochschulen zu wenig Lehrbücher empfehlen. Stattdessen würden sie lieber Lehrbuchteile im Intranet anbieten. [von Robert A. Gehring]


student 05. Mär 2009

ehrlichgesagt sind meiner meinung nach die dinge, die rein des geldes wegen gemacht...

LL77 02. Mär 2009

eine für die Studenten der Universität freikopierbare Bibliotheksversion in PDF.... Für...

LL77 02. Mär 2009

einfache Lösung: das Buch sollte 30.000 Euro / Exemplar kosten...

Monsi 02. Mär 2009

Das ist der erste vernünftige Beitrag!

sl0w 02. Mär 2009

Die geldgeilen Verlage wollen natürlich, dass ein Student selbst wenn er nur kurz aus...

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Bibliothekarisch.de / 27. Feb 2009

E-Books in Würzburg führen zum Streit



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