Interview: DRM sollte den Kunden nicht vergraulen

Ein juristischer Blick auf das digitale Rechtemanagement bei Computerspielen

Immer mehr Computerspiele setzten eine Onlineaktivierung voraus, immer mehr Kunden kaufen bei Steam - und immer größer werden die rechtlichen Probleme. Der Jurist Clemens Mayer-Wegelin spricht mit Golem.de über rechtliche Fallstricke beim Spielekauf und bei Kopierschutzmaßnahmen wie SecuRom.

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Clemens Mayer-Wegelin
Clemens Mayer-Wegelin
Clemens Mayer-Wegelin arbeitet als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main. Im Rahmen seiner Arbeit Käuferrechte bei Computerspielen hat er sich mit technischen Kopierschutzmaßnahmen und den End User License Agreements von Computerspielen beschäftigt.

Golem.de: Inwieweit decken sich beim digitalen Rechtemanagement (DRM), etwa von Computerspielen, die gesetzlichen Regelungen mit den Möglichkeiten, die SecuRom und andere Kopierschutzsysteme dem Endkunden gewähren?

Clemens Mayer-Wegelin: Klare gesetzliche Regelungen gibt es nur für die vertragliche Seite, also die Seite der End User License Agreements oder EULA. Für die technischen DRM-Systeme gibt es nur die ausdrückliche Regelung, dass der Nutzer des Programms sie nicht eigenmächtig umgehen darf. Im Endeffekt befindet man sich damit im allgemeinen Bereich von Eigentumsrechten, die im Spannungsverhältnis zu den berechtigten Interessen der Rechteinhaber stehen. Letztlich soll und muss das Gesetz einen Ausgleich zwischen diesen widerstreitenden Interessen finden. Der Eigentümer will das Programm möglichst frei von Einschränkungen nutzen können, der Rechteinhaber will sein Programm vor unerlaubten Vervielfältigungen sichern.

Golem.de: Welche Hauptprobleme sehen Sie bei den gängigen Kopierschutzsystemen etwa für Singleplayer-Computerspiele?

Mayer-Wegelin: Bei Singleplayer-Computerspielen gibt es zwei Problemfelder: die Sicherungskopie und der Weiterverkauf des gebrauchten Spiels. Das Anfertigen von Kopien jeder Art, ob nun gerechtfertigt als Sicherungskopie oder ungerechtfertigt als Raubkopie, wird von den technischen DRM-Systemen unterschiedslos unterbunden. Ein Recht auf Privatkopie gibt es bei Computerprogrammen nicht.

Hierbei ist es allerdings möglich, die Sicherungskopie vertraglich in der EULA zu untersagen, so dass das Unterbinden auf technischer Seite rechtlich nicht zu beanstanden ist. Allerdings ist die Untersagung von Sicherungskopien nicht einfach pauschal möglich - das verhindert das Gesetz, das hier die Interessen des Nutzers schützen will. Die Hersteller können aber einen Ausgleich schaffen, zum Beispiel einen Austauschservice für defekte Datenträger. Dieser sollte sich an den üblichen Mängelgewährleistungsrechten des Kaufrechts orientieren.

Bei Computerspielen, die eine Internetaktivierung mit einer Begrenzung der maximal möglichen Anzahl an Aktivierungen verbinden, stellt sich beim Weiterverkauf ein Problem: Wie soll der Gebrauchtkäufer erkennen, wie oft das Programm bereits installiert und aktiviert worden ist? Ein Spiel, bei dem die Hälfte der Aktivierungen verbraucht ist, dürfte objektiv weniger wert sein als ein Programm, das noch nie aktiviert worden ist. Sind die Aktivierungen ausgeschöpft, so ist das Spiel unbenutzbar und damit wertlos. Bisher sind die Hersteller in der Praxis aber recht kulant gewesen und haben wie etwa 2K Games bei Bioshock zunächst die Rückgängigmachung von Aktivierungen bei der Deinstallation ermöglicht und später, etwa zehn Monate nach Ersterscheinen des Spiels, die Aktivierungsbegrenzung ganz aufgehoben. Ubisoft hat jetzt sogar beim neuen Prince of Persia ganz auf einen Kopierschutz verzichtet. EA dagegen hatte bereits in EULA eine wiederkehrende, zehntägig erforderlich werdende Internetaktivierung mit Programmsperre vorgesehen, auch wenn dies dann tatsächlich nicht umgesetzt worden ist. Letzteres würde ich zu weitgehend finden. Aber generell zeigt sich: Zwischen EULA und praktischer Anwendung besteht ein Unterschied.

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Balla-Mann 25. Feb 2009

Das stimmt nicht. Es steht im selben Paragraphen unter (2). Es ist nur sehr allgemein...

Balla-Mann 25. Feb 2009

Keine Sorge. Das kommt erst in der 6. Klasse dran.

Balla-Mann 25. Feb 2009

Das heißt im Umkehrschluß, daß man Schlösser gleich verbieten sollte? Oder was willst Du...

Balla-Mann 25. Feb 2009

Ja, aber Du solltest vielleicht verstehen wollen, was ich geschrieben habe. Dieser...

surfenohneende 25. Feb 2009

Entweder habe Ich deine Ironie nicht gefunden oder DU bist ein Anfänger oder ein DAU...

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