BGH: Unternehmen haben kein Recht auf ihre Domain

Domains, die älter sind als Firmennamen, müssen nicht gelöscht werden

Unternehmen haben keinen Anspruch auf gleichnamige Domains, die länger registriert sind, als das Unternehmen den Namen nutzt, entschied der Bundesgerichtshof. Geklagt hatte ein 2001 gegründetes Unternehmen unter anderem auf Löschung einer 1997 registrierten Domain.

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Ein Anbieter von Hard- und Software, der seit Oktober 2001 unter der Abkürzung "ahd" auftritt, hatte auf Löschung der Domain ahd.de geklagt. Das verklagte Unternehmen hat mehrere tausend Domainnamen auf sich registrieren lassen, um sie zum Kauf oder zur entgeltlichen Nutzung anzubieten, darunter seit Mai 1997 auch den Domainnamen "ahd.de".

Vor dem Sommer 2002 enthielt die entsprechende Internetseite nur ein "Baustellen"-Schild mit dem Hinweis, dass hier "die Internetpräsenz der Domain ahd.de" entstehe. Danach konnten unterschiedliche Inhalte abgerufen werden, im Februar 2004 auch Dienstleistungen der Beklagten, wie beispielsweise das Zurverfügungstellen von E-Mail-Adressen oder das Erstellen von Homepages.

Die Klägerin verlangt von der Beklagten, die Nutzung der Bezeichnung "ahd" für das Angebot dieser Dienstleistungen zu unterlassen und in die Löschung des Domainnamens einzuwilligen.

Landgericht und Oberlandesgericht (OLG Hamburg, AZ 5 U 87/05) haben der Klage stattgegeben und im Hinblick auf die Nutzung der Domain gab auch der Bundesgerichtshof (AZ I ZR 135/06) dem klagenden Unternehmen recht. In Bezug auf die Löschung der Domain ahd.de hat der BGH das Berufungsurteil allerdings aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Das Recht des klagenden Unternehmens sei erst nach der Registrierung des Domainnamens entstanden. Daher könne dem Domaininhaber die Domain nicht weggenommen werden. Das Halten des Domainnamens allein sei keine Verletzung der Geschäftsbezeichnung der Klägerin. Die Domain berechtige aber nicht dazu, die Rechte Dritter zu verletzen.


M.Dettmer 23. Feb 2009

da klingt aber ne ganze Menge Neid durch.

Heix 23. Feb 2009

Da irrt Euch mal nicht mit den "Domaingrabbern". Die verdienen teilweise gar nicht so...

Poldy00 23. Feb 2009

Als Unternehmen musst Du dich entscheiden welchen Vertriebsweg du Nutzt. Direkt: Vorteil...

stvo 23. Feb 2009

stellt euch mal vor ich registriere alle nummern-schilder in hamburg wäre doch toll oder???

puschteblume 23. Feb 2009

Weil der Markt hier künstlich eingeschränkt wird und zwar nur, um den Preis in die Höhe...

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Heinkas DNs & DN-News / 22. Feb 2009

BGH-Urteil zu Domain-Recht



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