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Empörung über neue Facebook-AGBNutzer über weitgehende Nutzungsrechte ihrer Inhalte durch Facebook verärgert
Die neuen Geschäftsbedingungen sollten vor allem eines: die Nutzung der Plattform vereinfachen. Bisher habe es "mehrere Dokumente, die umrissen, was Nutzer auf Facebook tun dürfen und was nicht", gegeben, schrieb Facebook-Anwältin Suzie White im Facebook-Blog. Nun habe Facebook alle diese Informationen an einer Stelle zusammengeführt.
Doch mit den neuen Geschäftsbedingungen sichert sich Facebook die unbegrenzte Nutzung aller Inhalte der Plattform. Die Klausel blieb gut zwei Wochen unbemerkt - bis ein Posting des Verbraucherschutzblogs The Consumerist auf einen bemerkenswerten Passus in den neuen AGB aufmerksam machte. Im Abschnitt "Licenses" heißt es nämlich, die Nutzer räumten Facebook "ein unwiderrufliches, fortwährendes, nicht-exklusives, übertragbares, voll bezahltes, weltweites Recht" ein, alle von ihnen erzeugten Inhalte "nutzen, kopieren, veröffentlichen, streamen, speichern, öffentlich aufführen oder zeigen, übertragen, scannen, neu formatieren, modifizieren, bearbeiten, gestalten, übersetzen, zitieren, adaptieren, neue Inhalte daraus ableiten und verbreiten" zu dürfen. Dieses Recht gilt auch für eine "kommerzielle Nutzung und Werbung" auf der Plattform selbst, aber auch außerhalb, etwa als Werbung für Facebook. Das universelle Nutzungsrecht an Fotos, Videos und Texten der Communitymitglieder besteht auch dann weiter, wenn diese sich von Facebook abmelden. Der Satz aus der alten Version, nachdem das Nutzungsrecht mit der Abmeldung erlischt, findet sich in der neuen Version nicht mehr. Die Netzgemeinde reagierte mit Empörung. Auch auf Facebook selbst formierte sich Protest. Der war so stark, dass Facebook-Chef Mark Zuckerberg sich veranlasst sah, sich im Unternehmensblog dazu zu äußern. Facebook vertrete grundsätzlich die Auffassung, dass die Inhalte den Nutzern gehören und dass sie selbst bestimmen, mit wem sie sie teilen. Das Unternehmen brauche aber weitgehende Rechte, um es Nutzern ermöglichen zu können, Informationen anderen zur Verfügung zu stellen. Wenn ein Nutzer einem anderen eine Mail schicke, entstünden zwei Kopien: eine im Postausgang des Absenders und eine im Briefkasten des Empfängers. Dort solle sie aber auch dann gespeichert bleiben, wenn sich der Absender aus Facebook abmeldet. Dafür müssen die Nutzungsrechte an den Inhalten über die Abmeldung hinaus sichergestellt sein, so Zuckerberg. Einer der Gründe für die Neufassung der AGB sei gewesen, das klarzustellen. Gleichzeitig versicherte Zuckerberg seinen Nutzern jedoch, Facebook würde die Inhalte der Nutzer nur so nutzen, wie es ihnen recht sei. "Das Vertrauen in uns als einem sicheren Ort, um Daten mit andern auszutauschen, ist sehr wichtig dafür, dass Facebook funktioniert. Unser Ziel ist es, gute Produkte zu entwickeln und klar zu kommunizieren, um den Nutzern zu helfen, Daten in dieser vertrauenswürdigen Umgebung auszutauschen." Nachtrag vom 18. Februar 2009, 9:20 Uhr: Facebook hat auf die Kritik reagiert und rudert zurück. (wp)
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