Verletzt die Vorlesefunktion des neuen Kindle Urheberrechte?
US-Schriftstellerverband kritisiert Amazons neuen E-Book-Reader
Der US-Schriftstellerverband Authors Guild kritisiert Amazons neuen E-Book-Reader. Die Vorlesefunktion verletze Tonaufführungsrechte, argumentiert der Verband.
Kaum hat Amazon seinen neuen E-Book-Reader Kindle 2 auf den Markt gebracht, droht Ungemach. Grund ist die Text-to-Speech-Software, die auf dem Kindle 2 gespeicherte Texte vorliest. Diese Vorlesefunktion verletzt nach Ansicht des US-Schriftstellerverbandes Authors Guild die Urheberrechte der Autoren.
"Sie haben nicht das Recht, ein Buch laut vorzulesen", sagte Authors-Guild-Chef Paul Aiken dem Wall Street Journal. Dabei handele es sich um ein Tonaufführung, die durch das Urheberrecht geschützt sei, so Aitken.
Der auf das Urheberrecht spezialisierte US-Anwalt Ben Sheffner bezweifelt jedoch, dass die Text-to-Speech-Funktion eine öffentliche Aufführung darstelle, sagte er dem US-Branchendienst CNet. Der Harvard-Jurist Jonathan Zittrain argumentierte, es liege keine Urheberrechtsverletzung vor, solange keine Tonaufnahme des Buches gemacht werde.
Text-to-Speech-Engines wie etwa WebAnywhere lesen Texte mit einer synthetisierten Stimme vor. Solche Systeme werden zum Beispiel eingesetzt, um Blinden und Sehbehinderten Zugang zu Computer- und Internetinhalten zu ermöglichen. Von der Qualität reichen sie jedoch im Allgemeinen nicht an einen menschlichen Vorleser heran.






Sry, wirst dann wohl ne Anklage bekommen. Ist ne unrechtmäßige öffentliche Visualisierung...
Da geht es nur mal wieder um selbsterhalt, weil jemand eine technische Neuerung verpasst hat.
Naja, das war schliesslich Amerika oder ? In Deutschland würde das doch anders aussehen...
Genau. Es heißt ja auch: "Dei Mutter sei G'sicht."
Es heißt "Forrest Gump IHM seine Mutter", ihr Unwissenden!^^
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