QSC gewinnt Klage gegen Vorratsdatenspeicherung

Der Preis für den Eingriff in das Fernmeldegeheimnis steigt

Das Verwaltungsgericht Berlin hat den DSL-Anbieter QSL von der Pflicht befreit, ohne Entschädigung die Kommunikationsdaten der Kunden auf Vorrat zu speichern. Die Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN) findet das richtig und meint, Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis sollten teuer sein.

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Das Berliner Verwaltungsgericht hat erneut ein Unternehmen vorläufig von der Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung nach Paragraf 113a Telekommunikationsgesetz entbunden. Das geht aus dem Gerichtsbeschluss hervor, der Golem.de vorliegt. Danach kann das Kölner Unternehmen QSC nicht gezwungen werden, die Infrastruktur zum Datensammeln vorzuhalten, so das Gericht in einem jetzt veröffentlichten Entscheid vom 16. Januar 2009. Der Zwang zur Datenspeicherung ohne eine Entschädigung für die Kosten sei verfassungswidrig.

"Bis zu einer endgültigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird die QSC AG daher keine IP-Verkehrsdaten gemäß der Vorratsdatenspeicherung erheben und speichern", sagte Firmensprecher Dennis Knake Golem.de.

Im Oktober 2008 hatte das Verwaltungsgericht in einem Verfahren für die British Telecom (BT) bereits ebenso entschieden. Die Überwachung ist eine dem Unternehmenszweck des Klägers wesensfremde Aufgabe, so die damalige Begründung. Vielmehr sei es der Firma verfassungsrechtlich aufgegeben, die Telekommunikation ihrer Kunden vertraulich und abhörsicher zu gestalten.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird nach den Berliner Entscheiden über die Entschädigungsansprüche von BT und QSC zu urteilen haben. Ein Urteil ist erst in einem bis anderthalb Jahren zu erwarten. Die Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung galt zunächst nur für BT. Unternehmen wie QSC mussten jeweils separat bei dem Verwaltungsgericht Berlin klagen. Mit dem Herausbrechen einer weiteren Firma aus dem Abhörwall wird das Ziel einer lückenlosen Überwachung der Telekommunikationsverbindungen aller EU-Bürger weiter untergraben.

Jan Mönikes, Geschäftsführer der Initiative Europäischer Netzbetreiber (IEN), sagte im Gespräch mit Golem.de, er sehe die Position seines Verbandes durch den neuerlichen Richterspruch des VG Berlin zugunsten von QSC bestätigt: "Die ausufernde Überwachung der Telekommunikation geht zu Lasten von Bürgern und Unternehmen. Da eine angemessene Entschädigung für die hohen Investitionen und laufenden Kosten, die den Telekommunikationsunternehmen durch die Vorhaltemaßnahmen entstehen, fehlt, trifft dies insbesondere die Unternehmen unverhältnismäßig, die schon in der Vergangenheit nicht Ziel staatlicher Ermittlungen waren, da sie - wie die QSC - vorrangig Betriebe oder andere TK-Unternehmen als Kunden haben und keine oder kaum Privatleute.

Eine angemessene Kostenerstattung würde jedoch nicht nur den betroffenen Unternehmen helfen, sondern zugleich auch die Bürger vor übermäßiger Überwachung schützen, so Mönikes weiter. Wenn der Eingriff in das Fernmeldegeheimnis billig sei, bestünde die Gefahr, dass die Überwachung von Telefon und Internet eine Standardmaßnahme der Polizei werde. Mönikes: "Am Ende entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Besser aber wäre es, wenn die Bundesregierung ihre Position zur Überwachung und Entschädigung noch einmal von sich aus auch ohne Richterspruch überdenken würde." Das würde die Rechte der Bürger stärken und Fairness gegenüber den verpflichteten Unternehmen beweisen.


QSC RoX 02. Mär 2010

Leider nimmt QSC seit geraumer Zeit keine privaten Neukunden mehr an. Aber gut für alle...

ThadMiller 04. Feb 2009

http://forum.golem.de/read.php?30387,1624684,1624810#msg-1624810

ThadMiller 04. Feb 2009

Boa, bin ich jetzt erschrocken du Arsch!

spanther 04. Feb 2009

Wieso gehen wir denn nicht einfach alle in die Politik? Dann ist keiner mehr bevorteilt...

spanther 04. Feb 2009

Hört sich superschön an aber leider denke ich wird sowas kaum durchgesetzt. Sehr wohl...

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