Nimmt das OLG Hamburg der Forenhaftung den Schrecken?

Gericht steckt Rahmen der Forenhaftung ab

Das OLG Hamburg hat der Rechtsprechung des LG Hamburg in Sachen "Störerhaftung" von Forenbetreibern eine deutliche Abfuhr erteilt. Im konkreten Fall ging es um zwei Klagen des Kochbuch-Betreibers Folkert Knieper.

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In den beiden Fällen hat jeweils ein unbekannter Nutzer von Knieper angefertigte Fotos in die Foren auf bundesligaforen.de und webkoch.de eingestellt. Knieper klagte gegen die Forenbetreiber auf Unterlassung, Schadensersatz und Zahlung der vorgerichtlichen Kosten für die Abmahnung. Das LG Hamburg gab Knieper in beiden Fällen recht und wies lediglich den Schadensersatzanspruch wegen der für die Fotos geforderten Lizenzvergütung zurück.

Urteile des OLG Hamburg gibt es noch nicht, Rechtsanwalt Sascha Kremer schildert in seinem Blog allerdings die mündlichen Verhandlungen. Das OLG Hamburg habe darin klargestellt, "dass die beiden erstinstanzlichen Entscheidungen in der Berufung aller Voraussicht nach keinen Bestand haben werden".

Es waren nicht die ersten umstrittenen Urteile des LG Hamburg in Sachen Forenhaftung. Die Begründungsansätze des OLG könnten gezielt in Hamburg platzierten Klagen und Verfügungsanträgen gegen Forumsbetreiber nun aber die Grundlage entziehen, schreibt Kremer, und fasst die Leitsätze der Richter zusammen.

Demnach besteht keine proaktive Überwachungspflicht des Forumsbetreibers für die im Forum veröffentlichten Inhalte Dritter, insbesondere nicht bei Fotos. Wenn der Gegenstand des Forums aber potenziell strafrechtliche Inhalte seien oder es im Forum um die Förderung von Rechtsverletzungen geht, könne dies anders sein.

Nach Ansicht des OLG haften Forenbetreiber dann, wenn sie von der Rechtsverletzung wissen, diese trotzdem nicht beseitigen und zugleich Maßnahmen ergreifen, um gleichartige Rechtsverletzungen in Zukunft zu vermeiden. Es reicht demnach nicht aus, die konkrete Rechtsverletzung zu beseitigen.

Weder die Veröffentlichung von Werbung in einem Forum noch die Vorgabe bestimmter Themen führe dazu, dass sich Betreiber Inhalte zu eigen machen und somit für diese wie für eigene Inhalte haften könnten. Zudem ergibt sich aus einer ersten anwaltlichen Abmahnung eines Forumsbetreibers kein Kostenerstattungsanspruch, denn diese diene nicht der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, sondern der haftungsbegründend wirkenden Kenntnisverschaffung, fasst Kremer die mündlichen Aussagen zusammen.

Die Urteilsverkündung des OLG Hamburg ist für den 4. Februar 2009 geplant. Allzu viel sollten Forenbetreiber von dem Urteil nicht erwarten, denn der von den Richtern skizzierte Rechtsrahmen lasse "genügend Raum, um im konkreten Einzelfall über die Inhalte oder ungenügende Sicherungsmaßnahmen des 'Hosters' gegen zukünftige Rechtsverletzungen nach Kenntniserlangung sehr wohl zu einer weitreichenden Haftung zu kommen", resümiert Kremer.


Im konkreten Fall 23. Jan 2009

Ich betreibe ein Kochbuch. Aha. Was es bei Golem.de nicht wieder alles gibt.

Nur_Ich 22. Jan 2009

Ich habe nirgends das Gegenteil behauptet...

fiacyberz 22. Jan 2009

Naja.. com-Domain, whois-Schutz und fertig. Wie will man dich da noch identifizieren...

surfenohneende 22. Jan 2009

...DDoS bzw. Alt+F4

surfenohneende 22. Jan 2009

Weil die das "Urheberrecht" Missbrauchen um gewerbsmäßig im großen Stil abzuzocken. Ich...

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Puhs Blog / 27. Jan 2009

Puh am Sonntag: sechste Ausgabe

Fotos verkaufen - Geld verdienen mit digitalen Bildern! / 23. Jan 2009

Als Forumsbetreiber wieder ruhiger schlafen

Compyblog / 22. Jan 2009

Der Fall Kochbuch



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