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Networld / 20.01.2009 / 12:03 Trackback     Versenden     Druck 
Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor Seiten

Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor

Brisante Passage in Gesetzentwurf zur Informationstechnik des Bundes

Datenschützer kritisieren einen neuen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Schäuble, der Anbietern von Webseiten erlauben soll, das gesamte Surfverhalten der Nutzer aufzuzeichnen. Selbst die umstrittene Vorratsdatenspeicherung sieht das nicht vor.

In einem Gesetzentwurf zur Stärkung der IT-Sicherheit der Onlineangebote der Bundesregierung ist eine Klausel versteckt, die den Betreibern von Onlineangeboten das Aufzeichnen des Surfverhaltens der Nutzer explizit erlaubt. Schon heute werden vielfach in Logfiles IP-Adressen gespeichert.

Der neue Vorstoß des Bundesinnenministers Wolfgang Schäuble (CDU) findet sich im Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes". In Artikel 3 heißt es da: "Soweit erforderlich, darf der Diensteanbieter Nutzungsdaten zum Erkennen, Eingrenzen oder Beseitigen von Störungen seiner für Zwecke seines Dienstes genutzten technischen Einrichtungen erheben und verwenden."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung sieht darin eine Ermächtigung für Anbieter von Internetdiensten wie Google, Amazon oder StudiVZ, unter dem Deckmantel des Erkennens von Störungen das Surfverhalten seiner Besucher ohne Anlass aufzuzeichnen. Die "Störungsbekämpfung" als offizielle Begründung sei vorgeschoben. Die anlasslose, präventive Vorratsspeicherung der Internetnutzung aller Besucher eines Onlineangebots habe nichts mit einer gezielten Störungsbeseitigung zu tun, so die Kritiker.

Betreiber von Onlineangeboten argumentieren dagegen, dass die Aufzeichnung der IP-Adressen und die Nutzung der Logfiles nötig ist, um Störungen zu erkennen und zu beseitigen, beispielsweise um Muster von DDoS-Angriffen zu finden oder von Spammern genutzte Rechner anhand der IP-Adresse zu identifizieren.

Nach Lesart der Datenschützer geht dies "gewaltig über die bisherige Vorratsdatenspeicherung hinaus". "Eine Aufzeichnung der URLs ist im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung nicht vorgesehen", erklärt Patrick Breyer Golem.de. Die Vorratsdatenspeicherung, gegen die Beschwerden beim Bundesverfassungsgericht laufen, erlaubt die verdachtslose Speicherung aller Verbindungs- und Standortdaten. Das neue Gesetz würde nun zusätzlich die unbegrenzte und unbefristete Speicherung jeder Eingabe und jedes Mausklicks beim Lesen, Schreiben und Diskutieren im Internet legalisieren, so der Datenschützer weiter.

Anders als bei der Vorratsdatenspeicherung geht es allerdings nicht um eine Verpflichtung zur Speicherung, sondern um die explizite Erlaubnis zur Speicherung der Daten durch Websitebetreiber. Der Aufwand, ein komplettes Surfprofil aus diesen Daten zu erstellen, wäre hoch. weiter...
Datenschützer: Neues Gesetz sieht Surfprotokollierung vor Seiten

Kommentar-Übersicht / Kommentieren:
Re: Sehr geehrter Dr. Schäuble, (blork42, 23.01.09 18:59)
Das geht eindeutig zu weit. (blork42, 23.01.09 18:54)
Re: Doch, das ist anders (wand, 21.01.09 22:58)
Re: Sehr geehrter Dr. Schäuble, (Herr Tschily, 21.01.09 22:54)
Re: Zeit für RoboSurf (newsus, 21.01.09 11:58)
Trackback:

Internet-Anonymisierungsdienste - Ein Vergleich (Doctors Blog, 25.01.09 10:14)

Verdachtslose Aufzeichnung des Surfverhaltens (hep-cat.de, 22.01.09 19:16)

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